EDITORIAL
Freunde der finanzwelt, wir können es alle nicht mehr hören. Und deswegen werde ich auch dieses Unwort mit C, frei nach einem mexikanischen Bier, nicht erwähnen. Dieses Editorial soll sich nicht mit Pandemien, Lockdowns oder dem Impfversagen beschäftigen. Stattdessen will ich Ihnen eine andere Geschichte erzählen. Es geht um eine Dame, die von einem ehemaligen Vermittler betrogen und ausgeraubt wurde. Der „Vermittler“ darf seit einigen Jahren nichts mehr bei seinem ehemaligen Vertrieb einreichen. Warum? Er wurde dort wegen Provisionsbetrugs „entfernt“ und ist auch wohl inzwischen einschlägig vorbestraft. Nun gibt er sich als Makler aus, mit angeblicher Anbindung an Aruna und anderen Maklerpools. Pikant dabei: Erstens, die Maklerpools wissen nichts davon und eine Anbindung hat er natürlich nicht. Zweitens: Eine Zulassung nach § 34f GewO hat er vermutlich niemals besessen (ist auch nicht ganz einfach mit Vorstrafe) und auch einen § 34d hat er laut IHK nicht. Was ihn nicht davon abhält, seine Kunden in punkto Versicherungen, Depots, Aktienfonds, Kryptos und Zertifikaten zu beraten. Über Mittelsmänner, die noch Anbindungen an Maklerpools oder Vertriebe haben, beziehungsweise einfach direkt per gefälschter Unterschrift, wurden Produkte im Namen der Kundin erworben oder auch wieder verkauft. Alles ohne entsprechende Vollmacht der Kundin, versteht sich. Zur Unterschrift-Fälschung und Falschberatung kamen noch private Flugbuchungen und Überweisungen aus dem Depot der Kundin auf sein privates Konto. Kurz: Er betrog sie in den letzten fünf Jahren nach Strich und Faden und es entstand der Kundin ein knapp sechsstelliger Schaden. Natürlich kam es zu einer Anzeige. Die Maklerpools und der Vertrieb sind darüber informiert, wer da in ihrem Namen Schindluder betreibt. Es ist auch nicht die einzige Anzeige, die gerade gegen ihn läuft. Er ist vorbestraft, sprich dieser Mann wird so schnell nicht mehr anderen Leuten finanziell schaden können. Warum erzähle ich das? Aus zwei Gründen. Zum einen finde ich es wirklich beeindruckend, dass ein von diesem zwielichti-
gen Mann ebenfalls geschädigter Makler und der Maklerpool aruna sich die Zeit nehmen, der geschädigten Kundin zu helfen. In tagelangen Sitzungen bei der Aruna wie auch in Telefonkonferenzen wird nun der Schaden begrenzt. Ihr wird geholfen, wieder Herr (oder besser Herrin) ihres Depots und ihrer Versicherungen zu werden. Einen solchen zeitlichen Einsatz hätte ich weder von Makler noch Maklerpool erwartet. Chapeau an den Makler, Chapeau an die Aruna! Wir versuchen, in diesem Heft nicht umsonst mit dem Maklerpool-Navigator die Unterschiede bei den Pools herauszustellen. Als Orientierung, damit Makler den für sie passenden Pool finden können. Aber so etwas kann man nicht abfragen. So etwas zeigt nur die langjährige Erfahrung. Der zweite Grund ist: Wir wollen wissen, welche Erfahrungen Sie gemacht haben? Mich kostete es keine zehn Minuten herauszufinden, dass dieser Mann keine Zulassung hatte, um Investment-Geschäfte zu vermitteln und dass er auch keinen § 34d mehr besitzt. Auch die angebliche Anbindung an die Maklerpools konnte ich bald als blanke Lüge entlarven. Aber wer, lieber Leser, von Ihren Kunden kennt da überhaupt die feinen Unterschiede? Wer weiß denn, wo er schauen muss? Was empfehlen Sie Ihren Kunden, damit diese nicht auf Betrüger reinfallen? Wie sollten Sie die Guten von den Bösen unterscheiden? Ich würde mich über Ihre Meinung und Erfahrungen sehr freuen. Schreiben Sie mir und während ich auf Ihre Antwort warte, gehe ich mal zum Kühlschrank und gönne mir ein Bierchen... Oha, nur noch ein Corona da. Oh Mist, jetzt hab ich das Wort mit C doch gesagt... Ihr Lenard von Stockhausen PS: VersOffice bietet mit https://checkdeinenvermittler.de einen guten Berater-Check. Win-Win: Sicherheit für den Kunden! Empfehlungsmarketing für den Makler!
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finanzwelt 02 | 2021
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