finanzwelt Ausgabe 02/2021

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SACHWERTE & IMMOBILIEN | BAULANDMOBILISIERUNGSGESETZ

ist nicht gleich...

... gut gemacht. Nicht zuletzt aufgrund niedriger Zinsen gilt Wohneigentum als eines der wichtigsten Elemente der Altersvorsorge. Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz wird dieses Vorhaben jedoch deutlich erschwert – und das eigentliche Problem nicht gelöst. Im Jahr 2019 wurden deutschlandweit ca. 293.000 Wohnungen fertiggestellt, deutlich weniger als die 375.000 Stück, die die Bundesregierung als Ziel ausgegeben hat, um die angespannte Situation auf dem Immobilienmarkt zu beheben. Damit die Zahl der Woh-

nungsfertigstellungen in Deutschland in den kommenden Jahren steigt, hat die Bundesregierung im vergangenen Herbst das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen, das den Wohnungsneubau beschleunigen soll. „Aus unserer Sicht bringt der aktuelle Gesetzesentwurf jedoch nicht den großen Durchbruch und geht teilweise sogar in die falsche Richtung. Eine unter anderem vorgesehene Ausweitung der kommunalen Vorkaufsrechte von Grundstücken bei einer gleichzeitig zunehmend prekären Finanzlage der Kommunen und bereits jetzt bestehenden deutlichen Kapazitäts-

Andreas Schrobback Geschäftsführer AS Unternehmensgruppe

Kruno Crepulja Vorstandsvorsitzender Instone Real Estate Group AG

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Es wäre besser gegangen… Andreas Schrobback kritisiert, dass das Gesetzesvorhaben an der falschen Stelle ansetze. „Der Grund für die eigentliche Problematik liegt in dem zu geringen Wohnungsangebot selbst. Nur durch mehr Wohnungsbau würde sich die Lage entspannen und Themen wie Gentrifizierung und steigende Mieten wären obsolet.“ Auch Kruno Crepulja ist der Meinung, dass die Bundesregierung besser anderweitig in der Immobiliengesetzgebung aktiv geworden wäre: „Um den Neubau bezahlbarer Wohnungen zu fördern, wäre es vielmehr zielführender, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, komplexe Bauordnungen zu vereinheitlichen und mehr öffentliche Grundstücke zum Verkauf anzubieten.“ In so einem Fall wäre gut gemeint wohl eher mit gut gemacht gleich zu setzen. (ahu) finanzwelt 02 | 2021

Foto: © Roman Babakin - stock.adobe.com

Gut gemeint

engpässen bei den Planungskapazitäten wirken hier eher kontraproduktiv auf die Angebotsseite“, kritisiert Kruno Crepulja, Vorstandsvorsitzender der Instone Real Estate Group AG. Das geplante Gesetz, das sich derzeit (Stand: Februar 2021) in den Ausschüssen befindet, hat auch negative Effekte für die Nachfrageseite, so Andreas Schrobback. „Für Eigennutzer als auch für Kapitalanleger würde das geplante Umwandlungsverbot den Zugang zu Wohneigentum deutlich einschränken. Durch die geplante Reform bleibt das Angebot an Wohnungen gleich, die Nachfrage wird jedoch restringiert. Mehrfamilienhäuser werden dadurch tendenziell günstiger, die Nachfrage nach bereits aufgeteilten und in Eigentumswohnungen umgewandelte Wohnanlagen wird sich dagegen eher erhöhen und zu weiteren Preissteigerungen führen“, prognostiziert der Geschäftsführer der AS Unternehmensgruppe, der der Meinung ist, dass damit die Ungleichheit auf dem Immobilienmarkt weiter zunehmen wird. „Das Umwandlungsverbot bevorzugt also eher größere Investoren und Immobiliengesellschaften zu Lasten von Kleinvermietern und Selbstnutzern.“


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