16 HGV-Zeitung Februar 2020
BETRIEBSFÜHRUNG
Recht: Änderung der Straßenverkehrsordnung tritt endgültig in Kraft
Kindersitze benötigen Alarmsysteme Von Dr. Astrid De Zordo
Mit 6. März treten die Strafen für den Transport von Kindern unter vier Jahren in Autositzen ohne Alarmsystem in Kraft. Diese gesetzliche Regel wurde bereits im Oktober 2018 mit Gesetz Nr. 117/2018 (Legge Salva bèbè) eingeführt. Ihr Inkrafttreten musste jedoch aufgrund der fehlenden Durchführungsbestimmungen verschoben werden. Mit 6. März ist es nun aber definitiv so weit: Die Strafen werden angewandt. Jeder, der somit ein Kind im Alter von unter vier Jahren in einem Personenkraftwagen transportiert, hat die Pflicht, den obligatorischen Kindersitz mit einem gesetzeskonformen Alarmsystem auszurüsten, welches vermeiden soll, dass das Kind im Auto vergessen wird. Die gesetzliche Regelung gilt nur für in Italien wohn-
hafte Personen, die mit in Italien oder im Ausland zugelassenen Fahrzeugen fahren.
rer bzw. bei Anwesenheit an Bord die Person, der die Aufsicht des Kindes obliegt.
Gesetz schreibt Kindersitzpflicht vor
Pflicht nur für in Italien wohnhafte Urlauber ohne Wohnsitz in Italien sind daher von der gesetzlichen Regelung ausgenommen. Hintergrund dieses Gesetzes ist die Tatsache, dass es in Italien in Vergangenheit einige Todesfälle von Kleinkindern durch Vergessen bzw. Zurücklassen im Auto gab. Die mit Alarmsystem ausgerüsteten Kindersitze sollen dem nun entgegenwirken. Die Alarmsysteme erinnern den Fahrer beim Verlassen des Fahrzeuges durch einen Signalton beispielsweise am Handy daran, dass das Kind noch im Fahrzeug sitzt. Wer bei einer Verkehrskontrolle ohne Kindersitz mit Alarmsystem erwischt wird, dem drohen Geldbußen in Höhe von 83 Euro bis 333 Euro und ein
Kindersitze müssen mit einem Alarmsystem ausgestattet sein. Foto: Adobe Stock
Abzug von fünf Führerscheinpunkten. Wird er innerhalb von zwei Jahren ein weiteres Mal erwischt,
kommt es zusätzlich zum Führerscheinentzug von 15 Tagen bis zu zwei Monaten. Bestraft wird der Fah-
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Kinder mit einer Größe von weniger als 1,50 Meter im Fahrzeug mit einem an ihr Gewicht angepassten Kindersitz gesichert sein müssen. Eine Ausnahme von der Kindersitzpflicht gibt es nur für den Transport mit einem Mietwagen mit Fahrer (NCC-Lizenz). In diesem Fall kann ein Kind, welches nicht größer als 1,50 Meter ist, unter der Voraussetzung, dass es hinten sitzt und von einem Passagier begleitet wird, der nicht unter 16 Jahre alt ist, ohne Kindersitz transportiert werden. Die sogenannten Hotel-Shuttles, mit denen der Beherbergungsbetrieb die eigenen Hausgäste transportiert, sind daher nicht von der Kindersitzpflicht befreit.
SIAE: Einzahlungstermin für die Erneuerung des SIAE-Abonnements ist der 29. Februar
SIAE-Gebühr ist wieder fällig
Von David Winkler Allen bei der SIAE registrierten Betrieben wird auch heuer wieder der Einzahlungsschein für die SIAE-Gebühren per E-Mail, PEC-E-Mail oder mittels Post zugestellt, auf dem die bei der SIAE gemeldeten Geräte (TV, CD-Spieler, Radiogeräte, usw.) aufscheinen. Der auf dem Einzahlungsschein aufscheinende Betrag kann bei jeder Bank, mit der Kreditkarte oder mittels Internet-Banking, wenn die Funktion für MAV-Zahlscheine aktiviert ist, bezahlt werden. Zudem ist es möglich, auf der Website der SIAE (www.siae.it) das Abonnement in wenigen Schritten zu bezahlen. Dafür genügt es, den Menüpunkt „musica d’ambiente“ auszuwählen und sich dort mit der Abonnement-Nummer (befindet
sich auf dem SIAE-Brief rechts oben) und der MwSt.Nr. bzw. der Steuernummer einzuloggen.
Ermäßigung für HGV-Mitglieder Die Geräte und Instrumente, die im Betrieb verwendet werden, sind in der dem Brief beiliegenden und von der SIAE ausgearbeiteten Aufstellung aufgezählt. Die exklusive Ermäßigung für HGV-Mitglieder im Ausmaß von 25 bzw. 30 Prozent ist in der Aufstellung ebenfalls bereits berücksichtigt. Es gilt zu überprüfen, ob die Einstufung des Betriebes, die Anzahl und Art der Geräte sowie die Mehrwertsteuernummer richtig wiedergegeben sind. Hat sich im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert, so ist der angegebene Betrag innerhalb 29. Februar zu entrichten.
Haben sich die Betriebsdaten hingegen geändert, so sollte man innerhalb 29. Februar persönlich im zuständigen SIAE-Büro zwecks Erfassung bzw. Änderung der Betriebsdaten vorsprechen und dort die Autorengebühren bezahlen, oder aber über die Website der SIAE die Änderungen kundtun. Die HGV-Ermäßigung gilt nur bei fristgerechter Bezahlung. Sollte bis zum 25. Februar kein Schreiben betreffend SIAE-Gebühr eintreffen, weder jenes der SIAE mit einer MAV-Fälligkeitsanzeige, noch jenes des HGV mit dem Hinweis, dass die SIAE keine MAV-Fälligkeitsanzeige verschickt hat, so sollte man sich direkt an das zuständige SIAE-Büro oder HGV-Bezirksbüro, das die eigene Position klären wird, wenden. www.siae.it
Die SIAE-Gebühren sind wieder fällig.
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