FLOTTE 12/2021 - 01/2022

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FLOTTE Redaktionsbeirat

Digitale Zustellung von Strafen Das Erhalten und Verteilen von Strafzetteln kann vor allem bei großen Fuhrparks schnell zu einem administrativen Monster werden. Um genau hier alles leichter zu machen, gibt es eine spezielle Online-Plattform der Regierung für Unternehmer, die jedoch ihre Besonderheiten hat. Text: Roland Scharf, Foto: unsplash.com

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in Mitglied des Redaktionsbeirats trat an uns mit einem Thema heran, das für viele – auch für uns – nicht so ganz präsent war: Wie verteilt, erfasst und verrechnet man Strafzettel intern am schlauesten? Schließlich ist es ja so, dass Anonymverfügungen erst ausgewertet und dann an den Schuldigen weitergeleitet werden müssen. Oder aber, die Strafe wird zentral bezahlt und dem Sünder vom Gehalt abgezogen. Aber so wird der Aufwand nur noch höher, weil sogar die Gehaltsverrechnung in den Prozess mit eingebunden werden muss. Und – noch mühsamer: Man übersieht einmal eine Lenkererhebung, mit dem Ergebnis, dass dem Geschäftsführer dann ein Rsb-Brief mit dem peinlichen Inhalt zugestellt wird, er möge die Strafe bitte baldigst begleichen.

Digitale Weiche Um genau hier eine spürbare Entlastung zu schaffen, wurde von der Regierung vor mehr als zehn Jahren das sogenannte Unternehmer Service Portal ins Leben gerufen. Das USP gilt als wichtiger Baustein in der Umstellung auf das sogenannte E-Government, dass also nicht mehr alles über Behördenwege oder -briefe läuft, sondern vor allem online. An die 80 staatliche Institutionen sind über diesen Weg zu erreichen und da zählen natürlich auch die Bezirksverwaltungsbehörden dazu, die die Verkehrsüberwachung innehaben. Klingt alles wirklich praktisch, aber es scheint so, als ob das USP für manche Stelle zwar eine Option, aber keine verpflichtende Maßnahme ist. Wir haben beim zuständigen Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nachgefragt und Antworten erhalten, die nicht wirklich zufriedenstellend sind, aber zeigen, dass es bei der Umsetzung der Digitalisierungspläne wohl noch Spielraum gibt. Und wohl bedeutet, dass Behörden beim USP mitmachen können, aber nicht alle Dinge darüber abwickeln müssen.

Ist es Bezirkshauptmannschaften freigestellt, etwa Anonymverfügungen entweder per USP oder per Post zu versenden? Sobald ein Unternehmen für die elektronische Zustellung registriert ist, sollte der Empfang von Dokumenten von Bundesbehörden und Behörden, die Bundesgesetze umsetzen, hauptsächlich elektronisch erfolgen.

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Kann es der Unternehmer veranlassen, dass ihm nur mehr per USP Bescheide zugestellt werden? Wenn die absendende Behörde die elektronische Zustellung noch nicht nutzt oder die Zustellung nicht für den elektronischen Versand geeignet ist (z. B. bei Originaldokumenten), erfolgt die Zustellung weiterhin postalisch. Unternehmen als Empfänger von Zustellungen von Behörden können sich seit 01.01.2020 auf das Recht auf elektronischen Verkehr gemäß § 1a E-Government-Gesetz berufen.

Unternehmer Service Portal teils noch unbekannt Auch die Website www.usp.gv bleibt in diesem Bezug eher kryptisch. So steht dort nur, dass alle Bundesbehörden und Behörden, die Bundesgesetze umsetzen, elektronische Zustellungen von bundesbehördlichen Dokumenten ermöglichen müssen. Jedoch sind nur Unternehmen dazu verpflichtet, seit 1. Jänner 2020 an der elektronischen Zustellung teilzunehmen … Auf die Frage, wie dieses System verwendet wird, kamen von den Mitgliedern des FLOTTE-Redaktionsbeirates höchst unterschiedliche Aussagen. Ein Mitglied meinte, es kommen viele offizielle Schreiben über den USP-Account, aber nur ein bis zwei Verkehrsstrafen pro Woche. Ein Mitglied aus einem anderen Bundesland hingegen gab an, dass an die 95 Prozent aller Strafen schon über diesen Weg zu ihm gelangen und nur wenige Bezirkshauptmannschaften noch den klassischen Weg wählen. Wieder anderen war diese Plattform an sich unbekannt.

Unterschiedliche Handhabung bei Verkehrsstrafen Auch interessant ist, wie unterschiedlich das Bezahlen der Strafen an sich geregelt ist. Das Vorabbezahlen kommt vor allem bei großen Fuhrparks zum Einsatz, auch wenn der generelle Aufwand wächst, da ja auch die Lohnverrechnung eingebunden werden muss. Andere wiederum leiten jede Strafe an den Betroffenen weiter. Zum einen, weil ein Vorabbezahlen oftmals ein nicht ganz korrektes Schuldeingeständnis sein kann und keine Einspruchsmöglichkeit mehr besteht. Abhilfe erwarten manche durch Telematik-Projekte, was die Suche nach den Rasern deutlich abkürzen würde. Der Datenschutzbeauftragte kann dann einfach im System nachschauen, wenn die Strafe denn rechtzeitig zugestellt wird. •


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