DER Mittelstand. 05/20

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SCHWERPUNKT 49

DER MITTELSTAND. 5 | 2020

STEUERN AUF DEN PUNKT

Mobiles Arbeiten leicht gemacht

D

ie Corona-Pandemie beweist ein auf das andere Mal, wie flexibel mittelständische Unternehmen auf Krisensituationen reagieren. Mobiles Arbeiten hat sich dabei als effizientes Mittel im Umgang mit den Infektionsschutzmaßnahmen bewährt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten das kleine steuerliche Einmaleins beachten.

von zuhause aus. Die mit dem häuslichen Arbeitszimmer in Zusammenhang stehenden Kosten – zum Beispiel für Einrichtungsgegenstände oder Miete – können in Höhe von bis zu 1.250 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden, sofern der Raum überwiegend beruflich genutzt wird. Eine Arbeitsecke im Wohn- oder Schlafzimmer ist nicht ausreichend. Stellt das häusliche Arbeitszimmer gar den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit dar, ist ein Kostenabzug in Firmenfahrzeug unbegrenzter Höhe möglich. Damit sich das Finanzamt nicht querStellt der Arbeitgeber seinen Angestellten einen Firmenwagen zur stellt, sollten sich Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber schriftlich Verfügung und gestattet er auch dessen Nutzung zu privaten Zwe- bestätigen lassen, für welchen Zeitraum kein Arbeitsplatz im Untercken, so hat der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil zu versteuern. nehmen zur Verfügung stand. Darüber hinaus ist es für NachweisDieser beträgt in der Regel ein Prozent des Bruttolistenpreises. Wird zwecke ratsam, das häusliche Arbeitszimmer mit Fotos festzuhalten, der Firmenwagen erst ab 2019 angeschafft und verfügt er über einen die Nutzungszeiträume zu dokumentieren und alle Kostenbelege, die Elektro- oder Hybridelektroantrieb, ist der Bruttolistenpreis – je nach mit dem häuslichen Arbeitszimmer in Verbindung stehen, zu archiKohlendioxidemission und Anschaffungskosten – nur zu 25 Prozent vieren. Für den Zeitraum, den der Arbeitnehmer von zuhause aus aroder 50 Prozent anzusetzen. Firmenfahrräder, die zur privaten Nut- beitet, darf die Pendlerpauschale nicht in Abzug gebracht werden. zung überlassen werden, sind sogar komplett steuerfrei. Dies gilt auch für E-Bikes. E-Scooter sind hingegen der Ein-Prozent-Regelung zu unterwerfen. Kann der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nutzen, erhöht sich der zuvor bestimmte Wert um 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises Gut zu wissen für jeden Entfernungskilometer. Dieser Zuschlag fällt auch an, wenn dem Arbeitnehmer zwar eine erste Tätigkeitsstätte beim Arbeitgeber n  Die skizzierten Grundsätze gelten nicht nur für Arbeitnehmer, zugeordnet, diese aber gar nicht aufgesucht wird, weil der Arbeitnehsondern auch für den GmbH-Geschäftsführer, Einzelunternehmer mer im Homeoffice arbeitet. Nur wenn dem Arbeitnehmer auf Basis oder Gesellschafter einer Personengesellschaft des Arbeitsvertrags keine erste Tätigkeitsstätte zugeordnet wurde, n  Firmenwagen mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb werden ist der Zuschlag verzichtbar. Nutzt der Arbeitnehmer den Firmensteuerlich gefördert. Noch günstiger fährt man mit dem wagen für den Arbeitsweg, kann er für jeden Entfernungskilometer Betriebsfahrrad und Arbeitstag, an dem er die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hat, n  Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen für die Anerkennung eines 30 Cent als Werbungskosten ansetzen. Durch den Ansatz der Pendhäuslichen Arbeitszimmers extensiv, darum ist eine umfassende lerpauschale gelten alle fahrtbezogenen Kosten als abgegolten. KosBelegvorsorge sinnvoll ten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall werden hiervon aber nicht erfasst und können neben der Entfernungspauschale abDr. Sebastian Krauß setzbar sein. Steuerberater,

Homeoffice Viele Arbeitnehmer können während der Corona-Pandemie ihren Arbeitsplatz aufgrund des Infektionsschutzes oder behördlicher Anweisung nicht nutzen und arbeiten auf Anweisung ihres Arbeitgebers

Fachberater für Internationales Steuerrecht concepta Steuerberatungsgesellschaft mbH BVMW-Mitglied www.concepta-steuern.de


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