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STANDPUNKT STEIGER 52
„Wir müssen auch in Krisenzeiten an den Prinzipien unserer Sozialen Marktwirtschaft festhalten.“
Wolfgang Steiger Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V.
Der Staat kann es nicht besser D urch die Corona-Krise stehen viele Unternehmen vor enormen Herausforderungen. Durch den staatlich verordneten Lockdown sind bei ihnen große Teile des Umsatzes weggebrochen. Dass die Bundesregierung schnell mit Soforthilfen und Krediten unterstützt und mit dem Konjunkturpaket noch einmal die Liquidität der Wirtschaft gestärkt hat, war unbedingt richtig. Doch helfen in der Not ist das eine, etwas anderes ist es, wenn der Staat versucht, durch die Hintertür Einfluss auf die Unternehmen auszuüben. Der prominenteste Fall ist sicher die geplante Teilverstaatlichung der Lufthansa. Für rund 300 Millionen Euro erhält der Staat 20 Prozent der Anteile. Einfluss zum Schnäppchenpreis. Nach langem Streit sollen nun doch keine Politiker im Aufsichtsrat sitzen, sondern Fachleute, die der Bund auf Vorschlag der Lufthansa auswählt. Der Staat muss von Beginn an deutlich machen, dass die Beteiligungen nur krisenbedingt sind und er alsbald wieder aussteigen wird. Es darf nicht kommen wie etwa bei der Commerzbank, an welcher der Bund auch vierzehn Jahre nach der Finanzkrise noch 15 Prozent der Aktien hält. Wir müssen auch in Krisenzeiten an den Prinzipien unserer Sozialen Marktwirtschaft festhalten, die unser Land erst so erfolgreich gemacht haben. Dazu gehört die Zurückhaltung des Staates bei Eingriffen in die Eigentumsordnung. Wenn jetzt Teile der Bundesregierung die Corona-Finanzhilfen dazu nutzen wollen, um sich dauerhaft erheblichen Staatseinfluss zu sichern, ist dies ein ebenso gefährliches wie seltsames Gebaren. Denn der Staat ist meist nicht der bessere Unternehmer wie viele Beispiele in der
Vergangenheit gezeigt haben. Man denke nur an die öffentlich-rechtlichen Landesbanken in der Finanzkrise. Am Ende haftet für diese Fehltritte meist teuer und ungefragt der Steuerzahler. Die zweite große staatliche Finanzspritze von 300 Millionen Euro bekommt in der Coronakrise der Impfstoffentwickler Curevac. Dafür erhält die staatliche Förderbank KfW 23 Prozent der Anteile. Mit dem Geld soll die Impfstoffentwicklung beschleunigt werden. Auch hier greift der Staat massiv und bevorzugend in den Wettbewerb ein, deshalb muss ein solcher Einstieg allenfalls vorübergehend und im gut begründeten gesamtstaatlichen Interesse sein. Auch für diese Beteiligung muss es ein verbindliches Ausstiegsszenario geben. Wir dürfen nicht zulassen, dass diese globale Krise für den Standort Deutschland langfristig ver heerende Auswirkungen hat, weil die Beteiligung der öffentlichen Hand Unternehmen träge macht und ihnen den Innovationsdruck nimmt. Nicht der Staat sichert seit Jahrzehnten den Wohlstand in Deutschland, sondern eigenverantwortlich arbeitende Unternehmer. Diese Überzeugung aufzugeben, davor hat der Wirtschaftsrat die Bundesregierung gewarnt. Ein mahnendes Beispiel ist auch die Teilverstaatlichung der Industrie- und Kreditbank (IKB) im Jahr 2001. Um eine ausländische Übernahme der Bank zu verhindern, erwarb die KfW 38 Prozent an der IKB. Mit günstigen Finanzmitteln der Staatsbank ausgestattet, verzockte sich die IKB am US-Immobilienmarkt und wurde zum ersten deutschen Opfer der Finanzkrise. Die KfW – und am Ende der Steuerzahler – musste l knapp neun Milliarden Euro abschreiben.
TREND 2/2020