HAUSRECHT & GARTEN
EL AVISO | 10/2021
Was passiert,
wenn man eine Generation überspringt in der Rechtsnachfolge? Wenn man dies tut, so kann man erhebliche Kosten und Steuern sparen. Wir haben das auch bereits in der eigenen Familie praktiziert. Die Gestaltungsform war hier die fristgerechte Erbschaftsausschlagung der Eltern zu Gunsten der Kindergeneration. Es geht dann nicht immer nur um die Vermeidung eines doppelten Vermögensüberganges mit doppelten Abwicklungskosten und Steuern. Gibt es mehr Personen in der Enkelgeneration kann unter Umständen auch der Freibetragsumfang erweitert werden. Kettenschenkungen im Freibetragsrahmen Hierunter versteht man eine Schenkung im Freibetragsrahmen oder auch bei minimierten Steuersätzen zunächst an eine Person oder Generation und dann an die nächste. Bei Immobilieneigentum auf den Balearen in 2021 kann dies noch zielführend sein. Es sind allerdings bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten. Geldschenkung in Deutschland oder Österreich In Deutschland gibt es für Schenkungen an die Enkelkinder einen Freibetrag von 200.000 Euro, für Schenkungen an die Kinder von 400.000 Euro. Mit derartigen geschenkten Geldbeträgen kann dann die Immobilie in Spanien käuflich von Enkelkindern erworben werden. Sinnvoll ist dies dann, wenn die Vergleichsrechnung für Schenkung oder erbrechtliche Rechtsnachfolge höhere Kosten – und Steuerbelastungen ergeben. Enkel als Miteigentumserwerber Hierbei wird später die Miteigentümergemeinschaft
wieder aufgelöst. Dies stellt eine weitere legale, potentiell steuervorteilhafte Nachfolgevariante bei spanischen Immobilien dar. Dann fällt beim Verbleiben letztendlich nur eines Eigentümers vorrangig nur die Rechtsverkehrssteuer an mit einem nach Region variierenden Steuersatz in einer Größenordnung von gut einem Prozent des Übertragungswertes. Wichtige Einzelfallprüfung Alle Gestaltungsvarianten bedürfen natürlich der Einzelfallprüfung. Die typische Aufgabe des Rechtsanwaltes geht nun dahin, nach Sonderung des Ausgangssachverhaltes und der Zielrichtung der Mandantenfamilie die im Einzelfall optimierte Lösung herauszuarbeiten. Da Lebenssachverhalte und künftige steuerliche und rechtliche Entwicklungen nie ganz sicher vorbereitet sind, muss die letztendliche Gestaltungsentscheidung dann auf der Basis von Wahrscheinlichkeiten und Prioritäten bei der Zielsetzung getroffen werden. Auch das Nichtstun ist eine Entscheidungsvariante. Häufig allerdings nicht unbedingt die Beste. Auch darüber sollte man sich im Klaren sein.
Günter Menth Fachkanzlei für Immobilien- und Erbrecht in Spanien Manacor Tel.: 971 559 377 Fax: 971 559 368 e-mail: info@kanzlei-menth.de Internet: www.kanzlei-menth.de Youtube-Videokanal: “Anwaltskanzlei Menth Manacor/Mallorca”
Manacor ist der Standort des Rafal Nadal Sport- und Schulzentrums im Osten Mallorcas Youtube-Videokanal “Anwaltskanzlei Menth Manacor/Mallorca“
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