ERKER 06 2021

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Aktuell

SIAE-Entgelt bei privaten und öffentlichen Feiern Literarische, wissenschaftliche und künstlerische Werke wie Filme, Musiktitel oder Skulpturen sind ab dem Zeitpunkt der Schöpfung des Werkes durch das Urheberrecht automatisch geschützt. In den EU-Ländern ist geistiges Eigentum bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder – bei Werken mit mehreren Urhebern – 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers geschützt. Außerhalb der EU erstreckt sich der Schutz des Urheberrechts in den Unterzeichnerstaaten der Berner Konvention über mindestens 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Niemand außer dem Urheber darf das Werk veröffentlichen oder reproduzieren. Vor allem die wirtschaftlichen Rechte spielen im Zusammenhang mit dem erschaffenen Werk für den Künstler eine große Rolle. Dieser allein hat die Kontrolle über das Werk und somit die Möglichkeit, die Vergütung für dessen Nutzung durch Verkauf oder Lizenzierung zu regeln. Üblicherweise ist dies jedoch für den Künstler mit großen Mühen verbunden, sodass dies sogenannte Verwertungsgesellschaften für die Urheber übernehmen. Die Verwertungsgesellschaften lassen sich durch Wahrnehmungsverträge Rechte und Ansprüche zur treuhändigen Wahrnehmung bzw. Geltendmachung einräumen bzw. übertragen. Auf der anderen Seite erteilen sie Nutzern gegen tarifgemäßes Entgelt Nutzungsbewilligungen. Diese Entgelte schütten sie wiederum an die Künstler aus. Die in Italien tätige Verwertungsgesellschaft ist die SIAE (Società italiana degli autori ed editori). Sie spielt eine aktive Rolle im Kampf gegen die illegale Vervielfältigung und Verbreitung von geistigem Eigentum, insbesondere in Bezug auf Ton- und Bildträger. Häufig kommt es bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen zu Urheberrechtsverletzungen beim Abspielen von geschützten Musiktiteln. An die SIAE ist ein Entgelt immer dann zu entrichten, wenn eine Veranstaltung oder eine private Party organisiert und von Personen besucht wird, auch wenn kein Eintritt verlangt wird. Hierbei wird nicht unterscheiden, ob es sich um eine Party in einem Restaurant, einer Bar oder einer Disco handelt. Unter „Privatfeier“ versteht die SIAE eine Feier (Hochzeit, Taufe, Firmung, Geburtstag, Abschlussfeier und ähnliche Feste), die von Privatpersonen an anderen Orten als der eigenen Wohnung angeboten wird. Die hierfür verwendete Location muss für die eigenen Gäste reserviert worden sein und im Verlauf der Veranstaltung müssen Musikstücke aus der Sammlung der SIAE aufgeführt werden. Die SIAE-Genehmigung für eine private Party muss vom Organisator der Veranstaltung beantragt werden, nicht vom Musiker oder DJ. Der Veranstalter muss die Erlaubnis beim territorialen zuständigen SIAE-Büro einholen, während der DJ oder Sänger einfach das bereitgestellte Formular mit seinen gespielten Titeln sowie die Details der Veranstaltung ausfüllen muss. Dieses Dokument muss innerhalb von drei Tagen zusammen mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung für Arbeitnehmer in der Unterhaltungsbranche bei der öffentlichen Versorgungseinrichtung ENPALS abgegeben werden, um Geldstrafen zu vermeiden.

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Stefan Griesser, Rechtsanwaltsanwärter Kanzlei D’Allura & Gschnitzer

Erker 06/21

Sterzinger Joghurt erfreut sich großer Beliebtheit

© Genossenschaft Milchhof Sterzing

Urheberrechtliche Aspekte –

Aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen konnte die Jahresversammlung der Genossenschaft Milchhof Sterzing Ende April nur in kleinem Kreis stattfinden. Anwesend waren die Mitglieder des Verwaltungsrates und Notarin Martina Tschurtschenthaler als Vertreterin der Genossenschaftsmitglieder.

lung des abgelaufenen Jahres und die gute Position des Milchhofes Sterzing am Joghurtmarkt in Italien. „Wir können mit großer Genugtuung feststellen, dass sich die Marke ‚Sterzinger Joghurt‘ in Italien großer Beliebtheit erfreut und sich gut etabliert hat. Nur so ist es möglich, auch in schwierigen Jahren einen sehr guten Absatz zu erzielen“, so Seidner. Bei den Neuwahlen des Vorstandes, die per Briefwahl abgehalten wurde, wurden Obmann Adalbert Braunhofer und sein Stellvertreter Josef Hochrainer mit großer Mehrheit bestätigt. Ebenfalls in den Verwaltungsrat gewählt wurden Ferdinand Rainer, David Weissteiner, Alfred Sparber, Florian Inderst, Franz Josef Überegger, Georg Wild, Martina Salcher, Andreas Stafler und Anton Steixner. „Ich wünsche uns weiterhin eine gute Zusammenarbeit und freue mich schon auf die Projekte, die kommen mögen“, so Braunhofer abschließend.

Obmann Adalbert Braunhofer betonte, dass trotz einer sehr schwierigen wirtschaftlichen Marktsituation doch ein sehr gutes wirtschaftliches Ergebnis erwirtschaftet werden konnte. Für die Mitglieder des Milchhofes Sterzing konnte erneut ein sehr guter Milchauszahlungspreis erzielt werden. Die Joghurtproduktion lag bei rund 60 Millionen Kilogramm (das sind umgerechnet 480 Millionen Becher zu 125 g), die Tagesproduktion lag bei stolzen 1,85 Millionen Bechern. Der Gesamtumsatz belief sich im vergangenen Milchanlieferungen der GenossenschaftsJahr auf 103,3 Millionen mitglieder Milchhof Sterzing 2020* Euro, 18,4 Millionen Produkt Menge in kg Steigerung in % Euro entfielen dabei auf die Sparte Bio-Produkte. Qualitätsmilch 51.551.198 +0,78 Günther Seidner, GeHeumilch 4.603.670 +5,11 schäftsführer der GeBio Heumilch 8.379.321 +12,09 nossenschaft Milchof Summe 64.534.189 +2,43 Sterzing, berichtete über die Marktentwick*Quelle: Genossenschaft Milchhof Sterzing


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