TREND - Magazin für Soziale Marktwirtschaft - Ausgaben 3/4 2020

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TITEL Bürokratieabbau

Schnellere Planfestste Großbauprojekte dauern in Deutschland zu lange. Das Investitionsbeschleunigungsgesetz soll Abhilfe schaffen.

D

er Bau großer Infrastrukturvorhaben dauert in Deutschland viel zu lange. Am Geld liegt es nicht, wir stellen Mittel in Rekordhöhe zur Verfügung. Doch Planung und Genehmigung von Projekten sind häufig so aufwändig, dass sie sich über viele Jahre ziehen. Um das zu ändern, hat der Bund in dieser Legislaturperiode bereits viel geleistet: Mit drei Planungsbeschleunigungsgesetzen haben wir wichtige Weichen für effizienteres Planen und Genehmigen gestellt. Dennoch lassen sich die Abläufe weiter beschleunigen. Das betrifft zum Beispiel die Frage, wann ein Genehmigungsverfahren verzichtbar ist. Aber auch Raumordnungsverfahren und gerichtliche Verfahren können noch effizienter gestaltet werden. Diese Potentiale wollen wir durch den im August im Kabinett beschlossenen Entwurf eines Investitionsbeschleunigungsgesetzes heben. Die Genehmigung von Verkehrsvorhaben erfolgt in der Regel im Rahmen von Planfeststellungsverfahren.

Foto: Valentin Brandes

Andreas Scheuer MdB Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

„Planung und Genehmigung von Projekten sind häufig so aufwändig, dass sie sich über viele Jahre ziehen.“

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Diese dienen unter anderem der Konfliktlösung, soweit ein Verkehrsprojekt öffentliche oder private Belange berührt. Ziel ist, die unterschiedlichen Interessen angemessen auszugleichen. Nicht immer ist dafür jedoch ein umfangreiches behördliches Verfahren notwendig; nämlich zum Beispiel dann nicht, wenn das Projekt nur kleinräumig ist und keine wesentlichen Umweltbelange oder Rechte von Bürgern berührt. Das Investitionsbeschleunigungsgesetz sieht deshalb vor, dass für solche Maßnahmen im Schienenbereich kein Planfeststellungsverfahren mehr vorgeschrieben sein wird. Im Detail soll dies zum Beispiel für die Unterhaltung von Schienenwegen, die Elektrifizierung und Digitalisierung von Strecken sowie die Lärmsanierung gelten. Auch auf das Prüfen der Umweltverträglichkeit kann verzichtet werden, soweit sich die Maßnahme kaum auf die Umwelt auswirkt. Künftig entfällt zum Beispiel bei der Digitalisierung von Bahnstrecken ­ oder der Erneuerung von Bahnübergängen die Umweltverträglichkeitsprüfung komplett. Bei der Elektrifizierung von Bahnstrecken oder einer Lärmsanierung wird zunächst nur eine Vorprüfung stattfinden, aufgrund derer eine nachfolgende Umweltprüfung dann teilweise ebenfalls entfallen kann. Weitere Effizienzgewinne lassen sich durch ein strafferes Raumordnungsverfahren erreichen. Dieses Verfahren begutachtet die Raumverträglichkeit einer Maßnahme mit überörtlicher Bedeutung. Das Ergebnis fließt in nachfolgende Planungsund Genehmigungsverfahren mit

ein. Unser jüngster Gesetzentwurf sieht hier Beschleunigungseffekte auf zweierlei Wegen vor: Zum einen ist das Raumordnungsverfahren künftig nicht mehr zwingend. Wenn keine raumbedeutsamen Konflikte zu erwarten sind, kann darauf verzichtet werden. Zum anderen wird das Raumordnungsverfahren stärker digitalisiert, zum Beispiel durch Online-Veröffentlichungen. Und es wird nochmals klargestellt, dass Belange,

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