Kapitel III
Die Harener Bildungslandschaft Text hermann veltrup
Das Recht auf Bildung ist nach der „Allgemeinen Erklärung“ der Vereinten Nationen (Artikel 26) vom 10.12.1948 ein Menschenrecht. Bildung hat allgemein einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft. Gute Betreuungs- und Bildungsangebote zählen neben einem ausgewogenen kulturellen Angebot und attraktiven Freizeitmöglichkeiten u. a. zu den sogenannten weichen Standortfaktoren. Standortfaktoren sind mit ausschlaggebend
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Stadtgeschichte(n)
für die Ansiedlung von Unternehmen und die Anwerbung von hoch qualifizierten Führungskräften sowie die Wohnortwahl von Mitarbeitern. Daher konzentriert sich die Wirtschaftsförderung der Städte und Gemeinden zunehmend auch auf diese Bereiche. Die Kommunen werden insbesondere bestrebt sein, vielfältige Betreuungs- und Bildungseinrichtungen wohnortnah anzubieten.