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Konstitutive Entscheidung
Teil 1:
Entscheidungen über Leben und Tod der Einrichtung Einen elementaren Entschluss zu treffen fällt nicht jedem leicht. Auch das Wer, Wie, Wann und Wo spielt eine wichtige Rolle. Der Fachbegriff „Konstitutive Entscheidung“ in der Betriebswirtschaftslehre berücksichtigt das und gibt den Entscheidungsträgern Methoden wie Prozesse an die Hand. Eine wesentliche Kompetenz des Managements der Einrichtung ist es, Entscheidungen zu treffen. Dabei geht es um Problemlösungen im Tagesgeschäft, die aufgrund der Erkrankung einer Mitarbeiterin den konkreten Tagesablauf betreffen. Dies verantwortet die Ebene des
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unteren Managements, beispielsweise die Gruppenleitung. Das TopManagement, wie Leitung oder Geschäftsführung, hat die Befugnis und Verantwortung etwa im Stellenbesetzungsverfahren oder im Rahmen der Zielvereinbarung, dem sogenannten Management by Objectives, auf diese untere Ebene delegiert.
Konstitutiv heißt fundamental und elementar Anders verhält es sich mit den konstitutiven Entscheidungen. Hierbei handelt es sich um etwas Grundsätzliches, Grundlegendes. Sie bestimmen über das Leben oder den Tod der Einrichtungen. Man spricht daher auch von genetischen Entscheidungen. Sie stehen beispielsweise im Zusammenhang mit einer Neugründung, einer
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Geschäftsfelderweiterung, einer Liquidation oder im Ergebnis einer Portfolio-Analyse an. Grundsätzlich müssen sie nach außen (s. Abb. 1) und nach innen (s. Abb. 2) vorbereitet, getroffen und umgesetzt werden. Diese Entscheidungen haben tiefgreifende und nachhaltige Auswirkungen auf das Umfeld und innerhalb der Einrichtung. Sie sind daher in der Regel nur einmal fällig und betreffen langfristige Ziele des Unternehmens.
Verantwortung des Top-Managements Typischerweise werden konstitutive Entscheidungen im Rahmen der Business-Planung getroffen. Ihre Änderung bzw. das Revidieren ist extrem aufwendig. So kann eine Veränderung