ERKER 12 2020

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Aktuell

Wipptal

Arbeitslosenrate um über 60 Prozent gestiegen

Sterzing

Umbauarbeiten am Krankenhaus stehen still Dringend notwendige Umbauarbeiten am Krankenhaus Sterzing stehen seit Jahren still. Auf eine Landtagsanfrage des Team K liegt nun die Antwort des zuständigen Landesrates Massimo Bessone vor.

Die Corona-Seuche hinterlässt auch im Wipptal immer deutlichere Spuren: Der zweimonatige Lockdown im Frühjahr, die weiter anhaltende und sich erneut verschärfende Covid-19-Krise belasten nicht erst seit Einsetzen der zweiten Welle mit Anfang November und den damit neuerlich verhängten restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie – geschlossene Bars, Restaurants, Hotels, Einzelhandelsgeschäfte und diverse Dienstleistungsbereiche – den Arbeitsmarkt im Bezirk. Waren die Arbeitslosenzahlen im Jänner und Februar dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahr noch weitgehend stabil, sind sie seither rasant in die Höhe geschnellt. Im Zeitraum von Jänner bis Oktober scheinen heuer im Wipptal durchschnittlich 559 Arbeitslose monatlich auf (die Daten wurden uns vom Amt für die Arbeitsmarktbeobachtung zur Verfügung gestellt). Im vergangenen Jahr waren es im Monatsschnitt 349. Das entspricht einer Zunahme von über 60 Prozent (210 Personen). Vergleicht man nur den Zeitraum von März bis Oktober, ist der Anstieg der als arbeitslos gemeldeten Personen noch drastischer: Er liegt dann bei knapp 75 Prozent bzw. bei durchschnittlich 609 Personen im Monat. Die meisten arbeitslos gemeldeten Personen wurden mit 817 im Mai dieses Jahres registriert. Die Zahlen müssen umso mehr zu denken geben, als derzeit immer noch die staatsweit geltenden Kurzarbeit-Maßnahmen greifen. Laufen diese aus, könnte es zu einer weiteren Verschärfung auf dem Arbeitsmarkt kommen. lg

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Erker 12/20

Dringend notwendige Umbauarbeiten am Krankenhaus Sterzing stehen seit Jahren still, da mit dem Planungsbüro Strata ein Rechtsverfahren anhängig ist. Das Team K hat zu dieser Thematik eine Landtagsanfrage gestellt, auf die nun die Antwort vorliegt. Das Team K wollte vor allem wissen, wann mit einem Abschluss des Verfahrens mit dem Planungsbüro Strata zu rechnen sei und warum das Assessorat für Hochbau nicht auf einen raschen Abschluss dränge, ziehe sich das Verfahren doch bereits über Jahre hin. „Die komplexe Problematik bezieht sich auf einen mit Architekt Strata abgeschlossen Vertrag vom Jahr 2010, der für dasselbe Bauvorhaben im Laufe der Jahre mehrmals erweitert wurde. Die Lösung des Verfahrens wird durch eine Vielzahl von Dokumenten erschwert, welche in Anbetracht der Forderungen des Freiberuflers zu überprüfen sind“, so Landesrat Massimo Bessone in seiner Antwort. Die zuständigen Landesämter hätten mit dem Freiberufler ein Gespräch geführt, das jedoch keinen positiven Abschluss gefunden habe. Die Anwälte von Architekt Strata hätten vor Einleitung gerichtlicher Schritte eine Verhandlung mit Rechtsbeistand vorgeschlagen, die noch im Gange sei. „Die Vorschläge der öffentlichen Verwaltung, entweder den Auftrag im Rahmen des vertraglich bereits Vorgesehenen fortzuführen und abzuschließen oder die bisher effektiv erbrachten Leistungen zu liquidieren, wurden vom Freiberufler bis dato nicht angenommen“, so Bessone weiter. Zwischen den Parteien bestehe Uneinigkeit in Bezug auf die wirtschaftliche

Bewertung der im Zuge der Tätigkeit als Bauleiter ausgeführten Leistungen für das 1. Baulos (bereits an den Sanitätsbetrieb übergeben), die Bewertung der erbrachten Planungsleistungen des Freiberuflers für das 2. Baulos (nicht fertiggestelltes Projekt, das ohnehin aufgrund einer Änderung des Raumprogramms bereits überholt ist) sowie den Gegenstand des Auftrages und den entsprechenden wirtschaftlichen Wert (Gegenstand des Auftrages war das sowohl kostenmäßig als auch konzeptionell überholte Raumprogramm).

„Solange der Rechtsstreit nicht abgeschlossen ist, ist es nicht möglich, einen anderen Freiberufler zu beauftragen“, so Bessone auf die Frage, warum die Arbeiten nicht fortgeführt werden könnten. Der mit dem Freiberufler bestehende Vertrag beinhalte nämlich auch einen Teil des sogenannten „fertigzustellenden Bauloses“. „Die Veröffentlichung eines Verfahrens zur Vergabe des Planungs- und Bauleitungsauftrages kann erst erfolgen, sobald in diesem Streitfall eine Lösung gefunden wurde, wenn möglich im Rahmen einer Verhandlung mit Rechtsbeistand, um keine weiteren Verzögerungen aufgrund eines Gerichtsverfahrens hinnehmen zu müssen.“ bar


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