finanzwelt Ausgabe 04/2020

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Es muss nicht immer ein AIF sein Vermögensanlagen sind deutlich besser als ihr Ruf. Kaum Ausfälle, schlanke Kosten und gute Renditen sind gute Argumente. So sind Vermögensanlagen eine echte Alternative zu den Alternativen Investment Fonds. Früher war alles besser. Oder zumindest einfacher. Da gab es Beteiligungen in Form von Geschlossenen Fonds. Die meisten seriösen Anbieter verpflichteten sich zu freiwilliger Transparenz und veröffentlichten ihre Leistungsbilanzen. Der Verband Geschlossener Fonds (VGF) analysierte die Zahlen ihrer Mitglieder und man hatte einen schönen Überblick über den Track-Record der Vergangenheit. Die Prospekte waren bunt und aufwendig hergestellt. Der Vertrieb lief über den §34c GewO und es gab unzählige Produkte und Assetklassen. Doch dann kam Lehman, aber daran hatte die Branche keine Schuld, und die Containerschiffkrise. An der Krise der Containerschiffe hatte die Branche auch keine Schuld, aber ob es so klug war, noch alle Schiffe aus den Orderbüchern in den Markt zu drücken? Jetzt ist alles etwas komplizierter. Es bieten die Emissionshäuser Offene 74

Fonds, AIFs und Vermögensanlagen an. Die Prospekte bestehen gefühlt nur noch aus Warnhinweisen, es gibt fast nur noch zwei Assetklassen (Immobilien und Nachhaltigkeit), aber dafür Regularien ohne Ende. Vertrieben werden dürfen Fonds mit § 34f I, AIFs mit § 34f II und Vermögensanlagen mit § 34f III GewO. Und zu guter Letzt will die SPD unbedingt noch eine Unterstellung der 34fler unter die BaFin... Holla die Waldfee!

Raus aus dem grauen Kapitalmarkt Alternative Investmentfonds (AIFs) nennen sich die Finanzvehikel, die den geschlossenen Fonds aus der Schmuddelecke des so genannten grauen Kapitalmarkts hieven sollten. Hoch reguliert und spezialisiert hatten sie erst einmal etwas Gutes: Die meisten kleinen Anbieter konnten sich weder die Gründung einer KVG oder die teureren Fondskosten leisten. Es verschwand mit den kleinen Anbietern leider auch etwas die Vielfalt. Denn das enge Korsett des AIFs lässt so manche Konstruktion aus der Vergangenheit nicht mehr zu oder

nur zu so exorbitant hohen Kosten, dass sich ein Investment nicht mehr rechnete. Hier kommt als alternatives Finanzvehikel die Vermögensanlage ins Spiel. Robert List, Geschäftsführer des Zweitmarkt Spezialisten asuco, erklärt, warum er sich gegen AIFs entschieden hat: „Mit der Umsetzung unserer Zweimarktanlagen als Alternativer Investmentfonds wären Vorteile, wie niedrige Kosten und die effektive Nutzung von Chancen am Zweitmarkt, nicht mehr möglich gewesen.“ Kosten und Flexibilität sind die Hauptargumente gegen ein AIF. Im Fall von asuco sieht es so aus, dass Regelungen wie z. B. die Anforderung, ein unabhängiges Wertgutachten für das Anlageobjekt einzuholen, nicht praktikabel sind. „Das passt bei uns nicht“, so List. Und weiter: „Wir führen jedes Jahr mehrere tausend Ankäufe am Zweitmarkt durch. So kommen unsere breit gestreuten Portfolien und unsere günstigen Einkaufspreise zu Stande. Es ist völlig unmöglich hierfür bei jeder Transaktion ein Wertgutachten von dritter Stelle einzuholen.“ Insofern wählten die Münchener eine Namensschuldverschreibung als Investmentvehikel. List erklärt warum: „Oberste Prämisse war und ist für uns, dass der Anleger an erster Stelle steht. Das heißt, die Struktur unserer Vermögensanlagen muss so beschaffen sein, dass der Anleger auch optimal von den Vorteilen im Zweitmarkt für geschlossene Immobilienfonds profitiert.“ Christian Kunz verantwortet bei TSO die Bereiche Vertrieb und Marketing. Er stößt ins selbe Horn: „Wir sehen generell den Erfolg finanzwelt 04 | 2020

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