neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022
6. LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung ist die soziale Sicherung ihrer Mitglieder im Alter sowie deren Hinterbliebenen im Todesfall. Zudem unterstützt sie Versicherte, deren Arbeits fähigkeit gefährdet oder gemindert ist.
Personen, die nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen können, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente ihrer gesetzlichen Rentenversi cherung. Nach dem Tod des Versicherten zahlt sie für die hin terbliebenen Partner und Kinder eine Witwen- bzw. Waisen rente, um das fehlende Einkommen des Verstorbenen teilweise auszugleichen. Da es bei den unterschiedlichen Rentenformen auch einige Sonderregelungen gibt, sollten sich Betroffene unbedingt beim Rentenversicherungsträger vor Ort beraten lassen. Dort sind auch konkrete individuelle Berechnungen und Antragsformu lare erhältlich.
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6.1 Erwerbsminderungsrente Unterschied zwischen „arbeitsunfähig“, „erwerbsgemindert“ und „berufsunfähig“ Patienten sind durch ihre Erkrankung oftmals so sehr beein trächtigt, dass sie vorübergehend ihre berufliche Tätigkeit nicht ausüben können und arbeitsunfähig werden. Bei einem Teil der Patienten nehmen die Einschränkungen kontinuier lich zu, sodass eine Berufsausübung nicht mehr möglich ist. In Verbindung mit dieser Problematik werden häufig die Bezeich nungen „arbeitsunfähig“, „erwerbsgemindert“ und „berufsun fähig“ synonym verwendet, obwohl sie eine unterschiedliche Bedeutung haben.