neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022
Vorzeitige Altersrente mit Abzügen Schwerbehinderte Menschen können die Altersrente auch bis zu 3 Jahre vor Erreichen der oben genannten Altersgrenzen beantragen. Dies mindert allerdings dauerhaft ihre Rente. Für jeden Monat, den die Rente früher bezogen wird, wird sie um 0,3 % gekürzt. Der maximale Abzug beträgt bei 36 Monaten 10,8 %. Antragstellung Für einen nahtlosen Übergang zwischen Erwerbstätigkeit und Rentenbeginn sollte der Antrag auf Altersrente mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden.
6.3 Witwen- /Witwerrente Witwen und Witwer erhalten nach dem Tod ihres Ehepartners, mit dem sie bis zuletzt standesamtlich verheiratet waren, grundsätzlich vom Rentenversicherungsträger eine Rente. Für eingetragene Lebenspartner gelten die gleichen Regelungen.
WICHTIG Wurde für das Ehepaar ein sogenanntes Renten splitting durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Witwen-/ Witwerrente.
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Altes Recht bis 2002 Anfang 2002 wurde das Recht für die Witwen- und Witwerrente geändert. Für Betroffene gelten jedoch die alten Regelungen, wenn der Ehegatte vor dem 01.01.2002 verstorben ist oder wenn die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen und wenigstens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren wurde. Grundsätzliche Voraussetzungen Um vom Rentenversicherungsträger eine Witwen-/Witwer rente zu erhalten, müssen Betroffene grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllen: • Standesamtliche Ehe bis zum Tod des Partners • Der verstorbene Ehepartner hat die allgemeine Versicherungszeit von 5 Jahren erfüllt oder bereits eine eigene Rente von der Rentenversicherung erhalten • Die Ehe hat mindestens 1 Jahr bestanden (diese Voraussetzung gilt nicht für Berechtigte nach dem alten Recht); Ausnahmen sind hier möglich • Der Hinterbliebene hat nicht wieder standesamtlich geheiratet (in diesem Fall ist auf Antrag eine Rentenabfindung möglich)