Sozialrecht 2022 - neuraxWiki Ratgeber

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neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022

Auch in Übergangszeiten von bis zu 4 Monaten (z. B. zwischen 2 Ausbildungen) kann die Waisenrente weitergewährt werden. Die Rente wird auch dann weiterbezahlt, wenn das Kind adop­ tiert wird oder heiratet.

6.5 Erziehungsrente Geschiedene, die ein Kind unter 18 Jahren erziehen und deren früherer Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner stirbt, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Erziehungs­ rente. Dieselben Regelungen gelten für verwitwete Ehepartner und Lebenspartner, für die ein Rentensplitting durchgeführt wurde.

Rentenhöhe Die Höhe der Erziehungsrente entspricht der Rente wegen vol­ ler Erwerbsminderung. Rentenminderung Nimmt der Versicherte die Erziehungsrente vor Erreichen einer festgesetzten Altersgrenze (2022: 65 Jahre und 10 Monate; Ge­ burtsjahr 1956) in Anspruch, wird die Rente gekürzt. Einkommensanrechnung Bei Versicherten, die über eigenes Einkommen verfügen, das einen vorgegebenen Freibetrag übersteigt, wird die Erzie­ hungsrente anteilig gekürzt. Der Freibetrag* beträgt

Voraussetzungen Gesetzlich Versicherte erhalten eine Erziehungsrente, wenn sie zum Todeszeitpunkt des geschiedenen Partners die allgemei­ ne Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von 5 Jahren erfüllen und sie ein eigenes oder ein Kind des ge­ schiedenen Partners erziehen, welches minderjährig ist oder eine Behinderung hat. Hinzu kommt, dass die Ehe nach dem 30.06.1977 geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt wurde (oder Unterhaltsanspruch nach dem DDR-Recht be­ steht), die Betreffenden keine weitere Ehe mehr eingegangen sind und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht sein darf.

• in den alten Bundesländern: 902,62 € plus 191,46 € für jedes Kind mit grundsätzlichem Anspruch auf Waisenrente • in den neuen Bundesländern: 883,61 € plus 186,43 € für jedes Kind mit grundsätzlichem Anspruch auf Waisenrente

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(* Gültig von Juli 2021 bis Juni 2022)

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9.1 Adressen und Ansprechpartner

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9.2 Stichwortverzeichnis

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pages 170-176

Vermögen bei Hilfe zur Pflege

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8.8 Wohngeld

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Erwerbsminderung

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8.6 Hilfe zur Pflege

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8.4 Hilfe zum Lebensunterhalt

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8.2 Arbeitslosengeld

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7.7 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

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7.8 Übergangsgeld

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und junge Erwachsene

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8.1 Entgeltfortzahlung

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7.2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

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7.1 Kostenträger und Zuständigkeiten

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6.6 Grundrente

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7.3 Anschlussrehabilitation

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6.5 Erziehungsrente

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6.4 Waisenrente

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6.3 Witwen-/Witwerrente

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pages 116-117

6.1 Erwerbsminderungsrente

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5.6 Bestattungsvorsorge

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5.5 Exkurs: Testament

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5.4 Organspende

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5.3 Patientenverfügung

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5.1 Vorsorgevollmacht

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5.2 Betreuungsverfügung

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Pflegeperson

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Haushaltshilfe/Pflegekraft

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4.5 Pflegegrade

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4.6 Leistungen bei häuslicher Pflege

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4.4 Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes

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4.1 Voraussetzungen zum Leistungsbezug

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3.8 Leistungen im Arbeits- und Berufsleben

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und Berufsleben

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mit Behinderung

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3.5 Nachteilsausgleiche

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3.1 Behinderung und Schwerbehinderung

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3.4 Merkzeichen

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2.9 Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung

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gesetzlichen Krankenkasse

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2.6 Häusliche Krankenpflege

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2.7 Krankengeld

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2.5 Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit

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2.4 Krankenhausbehandlung

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2.2 Hilfsmittel

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8 Aussteuerung aus der

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2.1 Arznei- und Verbandmittelversorgung

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1.1 Zuständige gesetzliche Leistungsträger

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7 Form, Gültigkeit, Aktualisierung und

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2.3 Heilmitteltherapien

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2 Vorgezogene Altersrente bei

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