neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022
TIPP Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e. V. liefert in ihrer gemeinsamen Empfehlung „Reha Prozess“ Informationen zur Zuständigkeits klärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs, zur Teilhabeplanung so wie zu Anforderungen an die Durchführung von Leis tungen zur Teilhabe: www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/ _publikationen/reha_vereinbarungen/pdfs/ GEReha-Prozess.BF01.pdf
7.2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Durch eine medizinische Reha sollen die körperliche und geis tige Gesundheit des Patienten sowie seine Erwerbsfähigkeit verbessert oder wiederhergestellt werden. Für die Verordnung einer medizinischen Reha gelten folgende sozialmedizinische Voraussetzungen: 1. Rehabilitationsbedürftigkeit Aufgrund der Erkrankung liegen alltagsrelevante Beeinträchti gungen der Aktivität vor bzw. eine Beeinträchtigung der Teilha be droht oder besteht bereits. 2. Rehabilitationsfähigkeit Der Patient besitzt aufgrund seiner körperlichen und psychi schen Verfassung die für die Durchführung und Mitwirkung erforderliche Motivation und Belastbarkeit.
3. Positive Rehabilitationsprognose Der Erfolg der medizinischen Reha kann als wahrscheinlich angenommen werden bzw. die Reha-Ziele können in dem notwendigen Zeitraum auch erreicht werden. Beispiele für Leistungen einer medizinischen Reha: • • • •
Ärztliche Heilmittelbehandlung Arzneimittel Hilfsmittel Heilmittel inklusive physikalische Therapie, Beschäftigungstherapie • Psychotherapie bzw. psychotherapeutische Behandlung • Belastungserprobung und Arbeitstherapie Im Normalfall findet eine medizinische Reha-Maßnahme im Anschluss an die medizinische Erstversorgung statt. Ob eine Rehabilitation stationär oder ambulant erfolgt, hängt von ver schiedenen Faktoren ab, z. B. dem Schweregrad der Erkran kung, der Motivation des Betroffenen, seiner individuellen Lebenssituation oder wie selbstständig der Alltag gemeistert werden kann. Wenn möglich, wird eine ambulante Maßnahme einer stationären vorgezogen, nach dem Grundsatz: ambulant vor stationär. Die Regeldauer einer ambulanten Reha-Maßnahme ist auf 20 Behandlungstage festgesetzt, die einer stationären auf längs tens 3 Wochen. Die Dauer wird im Einzelfall durch den Kosten träger festgelegt. Unter Umständen wird ein längerer Zeitraum schon vor Beginn der Rehabilitation oder während ihres Ver laufs vereinbart. Eine weitere ambulante oder stationäre medizinische Rehabili tation kann erst nach Ablauf einer 4 Jahres Frist verordnet wer den. Ausnahme: Die medizinische Reha ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. 127
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