Sozialrecht 2022 - neuraxWiki Ratgeber

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neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022

TIPP Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e. V. liefert in ihrer gemeinsamen Empfehlung „Reha Prozess“ Informationen zur Zuständigkeits­ klärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs, zur Teilhabeplanung so­ wie zu Anforderungen an die Durchführung von Leis­ tungen zur Teilhabe: www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/ _publikationen/reha_vereinbarungen/pdfs/ GEReha-­Prozess.BF01.pdf

7.2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Durch eine medizinische Reha sollen die körperliche und geis­ tige Gesundheit des Patienten sowie seine Erwerbsfähigkeit verbessert oder wiederhergestellt werden. Für die Verordnung einer medizinischen Reha gelten folgende sozialmedizinische Voraussetzungen: 1. Rehabilitationsbedürftigkeit Aufgrund der Erkrankung liegen alltagsrelevante Beeinträchti­ gungen der Aktivität vor bzw. eine Beeinträchtigung der Teilha­ be droht oder besteht bereits. 2. Rehabilitationsfähigkeit Der Patient besitzt aufgrund seiner körperlichen und psychi­ schen Verfassung die für die Durchführung und Mitwirkung erforderliche Motivation und Belastbarkeit.

3. Positive Rehabilitationsprognose Der Erfolg der medizinischen Reha kann als wahrscheinlich angenommen werden bzw. die Reha-Ziele können in dem notwendigen Zeitraum auch erreicht werden. Beispiele für Leistungen einer medizinischen Reha: • • • •

Ärztliche Heilmittelbehandlung Arzneimittel Hilfsmittel Heilmittel inklusive physikalische Therapie, Beschäftigungstherapie • Psychotherapie bzw. psychotherapeutische Behandlung • Belastungserprobung und Arbeitstherapie Im Normalfall findet eine medizinische Reha-Maßnahme im Anschluss an die medizinische Erstversorgung statt. Ob eine Rehabilitation stationär oder ambulant erfolgt, hängt von ver­ schiedenen Faktoren ab, z. B. dem Schweregrad der Erkran­ kung, der Motivation des Betroffenen, seiner individuellen Lebenssituation oder wie selbstständig der Alltag gemeistert werden kann. Wenn möglich, wird eine ambulante Maßnahme einer stationären vorgezogen, nach dem Grundsatz: ambulant vor stationär. Die Regeldauer einer ambulanten Reha-Maßnahme ist auf 20 Behandlungstage festgesetzt, die einer stationären auf längs­ tens 3 Wochen. Die Dauer wird im Einzelfall durch den Kosten­ träger festgelegt. Unter Umständen wird ein längerer Zeitraum schon vor Beginn der Rehabilitation oder während ihres Ver­ laufs vereinbart. Eine weitere ambulante oder stationäre medizinische Rehabili­ tation kann erst nach Ablauf einer 4 Jahres Frist verordnet wer­ den. Ausnahme: Die medizinische Reha ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. 127

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9.1 Adressen und Ansprechpartner

8min
pages 162-169

9.2 Stichwortverzeichnis

6min
pages 170-176

Vermögen bei Hilfe zur Pflege

4min
pages 155-157

8.8 Wohngeld

1min
pages 158-161

Erwerbsminderung

2min
pages 152-153

8.6 Hilfe zur Pflege

1min
page 154

8.4 Hilfe zum Lebensunterhalt

1min
page 151

8.2 Arbeitslosengeld

4min
pages 144-147

7.7 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

1min
pages 135-136

7.8 Übergangsgeld

3min
pages 137-138

und junge Erwachsene

3min
pages 131-132

8.1 Entgeltfortzahlung

2min
pages 142-143

7.2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

1min
page 127

7.1 Kostenträger und Zuständigkeiten

2min
pages 124-126

6.6 Grundrente

3min
pages 120-123

7.3 Anschlussrehabilitation

4min
pages 128-130

6.5 Erziehungsrente

1min
page 119

6.4 Waisenrente

1min
page 118

6.3 Witwen-/Witwerrente

2min
pages 116-117

6.1 Erwerbsminderungsrente

7min
pages 110-114

5.6 Bestattungsvorsorge

1min
page 105

5.5 Exkurs: Testament

1min
page 104

5.4 Organspende

1min
page 103

5.3 Patientenverfügung

5min
pages 98-102

5.1 Vorsorgevollmacht

3min
pages 94-96

5.2 Betreuungsverfügung

1min
page 97

Pflegeperson

7min
pages 82-87

Haushaltshilfe/Pflegekraft

1min
page 81

4.5 Pflegegrade

2min
pages 69-70

4.6 Leistungen bei häuslicher Pflege

13min
pages 71-80

4.4 Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes

3min
pages 66-68

4.1 Voraussetzungen zum Leistungsbezug

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page 64

3.8 Leistungen im Arbeits- und Berufsleben

2min
pages 58-59

und Berufsleben

3min
pages 55-57

mit Behinderung

1min
page 54

3.5 Nachteilsausgleiche

7min
pages 48-53

3.1 Behinderung und Schwerbehinderung

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3.4 Merkzeichen

3min
pages 45-47

2.9 Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung

6min
pages 34-38

gesetzlichen Krankenkasse

2min
pages 32-33

2.6 Häusliche Krankenpflege

2min
pages 27-29

2.7 Krankengeld

2min
pages 30-31

2.5 Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit

1min
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2.4 Krankenhausbehandlung

3min
pages 24-25

2.2 Hilfsmittel

3min
pages 18-19

8 Aussteuerung aus der

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2.1 Arznei- und Verbandmittelversorgung

1min
pages 16-17

1.1 Zuständige gesetzliche Leistungsträger

2min
pages 10-11

7 Form, Gültigkeit, Aktualisierung und

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2.3 Heilmitteltherapien

5min
pages 20-23

2 Vorgezogene Altersrente bei

1min
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