Sozialrecht 2022 - neuraxWiki Ratgeber

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neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022

7.4 R ehabilitation für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Werden schwere Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter unzureichend behandelt, können sie die Entwicklung beein­ trächtigen und Folgen für die Lebensqualität und Erwerbs­ fähigkeit im Erwachsenenalter haben. Um dies zu verhindern, haben betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation. Voraussetzungen Eine Rehabilitation ist sinnvoll, wenn eine erhebliche Erkran­ kung vorliegt und die Möglichkeit besteht, dass der Gesund­ heitszustand durch die Maßnahme wiederhergestellt oder ­gebessert werden kann. Dies gilt z. B. für Krankheiten der Atemwege, der Haut, des Herz-Kreislauf-Systems, des Stoffwechsels, des Bewegungsap­ parates oder bei Adipositas. Eine Reha kommt zudem in Frage bei Allergien, neurologischen Erkrankungen, onkologischen Erkrankungen, psychosomatischen und psychomotorischen Störungen sowie Verhaltensstörungen. Ausschluss: Nicht zweckmäßig sind Kinderrehabilitationen bei akuten Erkrankungen oder Infektionskrankheiten. Wer gilt als Kind? Als Kinder in diesem Sinne gelten Kinder, Stief- oder Pflegekinder des Versicherten sowie in seinem Haushalt lebende Enkel und Geschwister, jeweils bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Altersgrenze kann maximal bis zur Vollendung des 27. Le­ bensjahres erhöht werden, wenn sich der junge Erwachsene in Ausbildung befindet oder ein freiwilliges soziales oder ökologi­ sches Jahr leistet.

Leistungszuständigkeit und Kostenübernahme Der Leistungsträger einer medizinischen Reha übernimmt die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, thera­ peutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Als Träger kommen die Rentenversicherung, Krankenver­ sicherung sowie die Unfallversicherung in Frage. Die Rentenversicherung erbringt Leistungen für Kinder von Versicherten, Beziehern einer Altersrente oder Erwerbsminde­ rungsrente sowie Bezieher einer Waisenrente, vorausgesetzt die Krankheit des Kindes oder Jugendlichen beeinflusst dessen spätere Erwerbsfähigkeit. Die Krankenversicherung leistet für (mit)versicherte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Unfallversicherung ist leistungsverpflichtet nach einem Schul- oder Arbeitsunfall (Wegeunfall mit inbegriffen) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre müssen keine Zuzah­ lungen zur Rehabilitation leisten. In der Krankenversicherung besteht ab Volljährigkeit eine Zuzahlungspflicht. Inhalte, Ablauf und Dauer In der Kinderrehabilitation werden Kinder und Jugendliche nicht nur medizinisch behandelt, sondern sie erhalten auch Hilfestellung bei der Bewältigung ihres Alltags, bei der Integration in ihr normales Umfeld und beim Einstieg in das Be­ rufsleben. Fester Bestandteil der Maßnahme sind deshalb verschiedene Beratungs- und Schulungsansätze. Der Schwerpunkt liegt im Erlernen alltäglicher Strategien, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Krankheit stehen. Schulkinder erhalten zudem Stütz­unterricht in allen Hauptfächern, damit sie möglichst we­ nig Unterricht versäumen. 131

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9.1 Adressen und Ansprechpartner

8min
pages 162-169

9.2 Stichwortverzeichnis

6min
pages 170-176

Vermögen bei Hilfe zur Pflege

4min
pages 155-157

8.8 Wohngeld

1min
pages 158-161

Erwerbsminderung

2min
pages 152-153

8.6 Hilfe zur Pflege

1min
page 154

8.4 Hilfe zum Lebensunterhalt

1min
page 151

8.2 Arbeitslosengeld

4min
pages 144-147

7.7 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

1min
pages 135-136

7.8 Übergangsgeld

3min
pages 137-138

und junge Erwachsene

3min
pages 131-132

8.1 Entgeltfortzahlung

2min
pages 142-143

7.2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

1min
page 127

7.1 Kostenträger und Zuständigkeiten

2min
pages 124-126

6.6 Grundrente

3min
pages 120-123

7.3 Anschlussrehabilitation

4min
pages 128-130

6.5 Erziehungsrente

1min
page 119

6.4 Waisenrente

1min
page 118

6.3 Witwen-/Witwerrente

2min
pages 116-117

6.1 Erwerbsminderungsrente

7min
pages 110-114

5.6 Bestattungsvorsorge

1min
page 105

5.5 Exkurs: Testament

1min
page 104

5.4 Organspende

1min
page 103

5.3 Patientenverfügung

5min
pages 98-102

5.1 Vorsorgevollmacht

3min
pages 94-96

5.2 Betreuungsverfügung

1min
page 97

Pflegeperson

7min
pages 82-87

Haushaltshilfe/Pflegekraft

1min
page 81

4.5 Pflegegrade

2min
pages 69-70

4.6 Leistungen bei häuslicher Pflege

13min
pages 71-80

4.4 Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes

3min
pages 66-68

4.1 Voraussetzungen zum Leistungsbezug

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page 64

3.8 Leistungen im Arbeits- und Berufsleben

2min
pages 58-59

und Berufsleben

3min
pages 55-57

mit Behinderung

1min
page 54

3.5 Nachteilsausgleiche

7min
pages 48-53

3.1 Behinderung und Schwerbehinderung

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page 42

3.4 Merkzeichen

3min
pages 45-47

2.9 Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung

6min
pages 34-38

gesetzlichen Krankenkasse

2min
pages 32-33

2.6 Häusliche Krankenpflege

2min
pages 27-29

2.7 Krankengeld

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pages 30-31

2.5 Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit

1min
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2.4 Krankenhausbehandlung

3min
pages 24-25

2.2 Hilfsmittel

3min
pages 18-19

8 Aussteuerung aus der

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2.1 Arznei- und Verbandmittelversorgung

1min
pages 16-17

1.1 Zuständige gesetzliche Leistungsträger

2min
pages 10-11

7 Form, Gültigkeit, Aktualisierung und

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2.3 Heilmitteltherapien

5min
pages 20-23

2 Vorgezogene Altersrente bei

1min
page 6
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