neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022
7.4 R ehabilitation für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Werden schwere Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter unzureichend behandelt, können sie die Entwicklung beein trächtigen und Folgen für die Lebensqualität und Erwerbs fähigkeit im Erwachsenenalter haben. Um dies zu verhindern, haben betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation. Voraussetzungen Eine Rehabilitation ist sinnvoll, wenn eine erhebliche Erkran kung vorliegt und die Möglichkeit besteht, dass der Gesund heitszustand durch die Maßnahme wiederhergestellt oder gebessert werden kann. Dies gilt z. B. für Krankheiten der Atemwege, der Haut, des Herz-Kreislauf-Systems, des Stoffwechsels, des Bewegungsap parates oder bei Adipositas. Eine Reha kommt zudem in Frage bei Allergien, neurologischen Erkrankungen, onkologischen Erkrankungen, psychosomatischen und psychomotorischen Störungen sowie Verhaltensstörungen. Ausschluss: Nicht zweckmäßig sind Kinderrehabilitationen bei akuten Erkrankungen oder Infektionskrankheiten. Wer gilt als Kind? Als Kinder in diesem Sinne gelten Kinder, Stief- oder Pflegekinder des Versicherten sowie in seinem Haushalt lebende Enkel und Geschwister, jeweils bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Altersgrenze kann maximal bis zur Vollendung des 27. Le bensjahres erhöht werden, wenn sich der junge Erwachsene in Ausbildung befindet oder ein freiwilliges soziales oder ökologi sches Jahr leistet.
Leistungszuständigkeit und Kostenübernahme Der Leistungsträger einer medizinischen Reha übernimmt die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, thera peutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Als Träger kommen die Rentenversicherung, Krankenver sicherung sowie die Unfallversicherung in Frage. Die Rentenversicherung erbringt Leistungen für Kinder von Versicherten, Beziehern einer Altersrente oder Erwerbsminde rungsrente sowie Bezieher einer Waisenrente, vorausgesetzt die Krankheit des Kindes oder Jugendlichen beeinflusst dessen spätere Erwerbsfähigkeit. Die Krankenversicherung leistet für (mit)versicherte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Unfallversicherung ist leistungsverpflichtet nach einem Schul- oder Arbeitsunfall (Wegeunfall mit inbegriffen) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre müssen keine Zuzah lungen zur Rehabilitation leisten. In der Krankenversicherung besteht ab Volljährigkeit eine Zuzahlungspflicht. Inhalte, Ablauf und Dauer In der Kinderrehabilitation werden Kinder und Jugendliche nicht nur medizinisch behandelt, sondern sie erhalten auch Hilfestellung bei der Bewältigung ihres Alltags, bei der Integration in ihr normales Umfeld und beim Einstieg in das Be rufsleben. Fester Bestandteil der Maßnahme sind deshalb verschiedene Beratungs- und Schulungsansätze. Der Schwerpunkt liegt im Erlernen alltäglicher Strategien, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Krankheit stehen. Schulkinder erhalten zudem Stützunterricht in allen Hauptfächern, damit sie möglichst we nig Unterricht versäumen. 131
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