Sozialrecht 2022 - neuraxWiki Ratgeber

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neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022

TIPP Reha-Beratungsdienst Um die optimalen Leistungen zur Teilhabe am Ar­ beitsleben zu ermitteln, helfen die Reha-Beratungs­ dienste der Deutschen Rentenversicherung weiter. Sie sind Ansprechpartner in allen Fragen der Reha­ bilitation und begleiten bei Bedarf bei der Einleitung und Durchführung von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation und koordinieren die Zusammenar­ beit mit den Reha-Trägern. Weitere Informationen unter: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/ Warum-Reha/reha_beratungsdienst.html?https=1

Fahrtkosten Entstehen Fahrtkosten zwischen der Wohnung und der Rehabi­ litationseinrichtung, können Betroffene diese gegenüber dem Kostenträger geltend machen. Grundlage der Kalkulation sind die Tarife der öffentlichen Verkehrsmittel. Hinweis: Patienten können beim Kostenträger eine Haushaltshilfe bzw. Kinderbetreuung beantragen, wenn sie eine beruf­ liche Reha durchlaufen und ihr Kind nicht von einer anderen Person versorgt werden kann. Dies gilt für Kinder bis zu 11 Jah­ ren oder mit einer Behinderung.

7.8 Übergangsgeld Nimmt ein Patient eine medizinische oder berufliche Reha in Anspruch, erhält er unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsgeld. Dies zählt zu den unterhaltssichernden und anderen ergänzenden Leistungen der Rehabilitation und Teil­ habe. Voraussetzungen Übergangsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die gezahlt wird, wenn der Betroffene kein Gehalt mehr vom Arbeitgeber erhält. Das ist in der Regel nach 6 Wochen der Fall. Um Übergangsgeld beziehen zu können, muss der Antragsteller zudem bis unmit­ telbar vor Beginn der Reha bzw. der Arbeitsunfähigkeit Renten­ versicherungsbeiträge geleistet haben. Kostenträger Die Rentenversicherung ist Kostenträger während des Erhalts von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha), zur medizinischen Reha oder bei Teilhabe an einer Arbeitser­ probung, wenn der Patient unmittelbar vor der Maßnahme ein reguläres Arbeitseinkommen oder andere Lohnersatzleistun­ gen (wie Arbeitslosengeld) bekam und ausreichend Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet hat. Die Agentur für Arbeit zahlt Übergangsgeld während der Inan­ spruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Unfallversicherung ist Kostenträger, wenn der Patient infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nimmt.

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9.1 Adressen und Ansprechpartner

8min
pages 162-169

9.2 Stichwortverzeichnis

6min
pages 170-176

Vermögen bei Hilfe zur Pflege

4min
pages 155-157

8.8 Wohngeld

1min
pages 158-161

Erwerbsminderung

2min
pages 152-153

8.6 Hilfe zur Pflege

1min
page 154

8.4 Hilfe zum Lebensunterhalt

1min
page 151

8.2 Arbeitslosengeld

4min
pages 144-147

7.7 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

1min
pages 135-136

7.8 Übergangsgeld

3min
pages 137-138

und junge Erwachsene

3min
pages 131-132

8.1 Entgeltfortzahlung

2min
pages 142-143

7.2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

1min
page 127

7.1 Kostenträger und Zuständigkeiten

2min
pages 124-126

6.6 Grundrente

3min
pages 120-123

7.3 Anschlussrehabilitation

4min
pages 128-130

6.5 Erziehungsrente

1min
page 119

6.4 Waisenrente

1min
page 118

6.3 Witwen-/Witwerrente

2min
pages 116-117

6.1 Erwerbsminderungsrente

7min
pages 110-114

5.6 Bestattungsvorsorge

1min
page 105

5.5 Exkurs: Testament

1min
page 104

5.4 Organspende

1min
page 103

5.3 Patientenverfügung

5min
pages 98-102

5.1 Vorsorgevollmacht

3min
pages 94-96

5.2 Betreuungsverfügung

1min
page 97

Pflegeperson

7min
pages 82-87

Haushaltshilfe/Pflegekraft

1min
page 81

4.5 Pflegegrade

2min
pages 69-70

4.6 Leistungen bei häuslicher Pflege

13min
pages 71-80

4.4 Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes

3min
pages 66-68

4.1 Voraussetzungen zum Leistungsbezug

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page 64

3.8 Leistungen im Arbeits- und Berufsleben

2min
pages 58-59

und Berufsleben

3min
pages 55-57

mit Behinderung

1min
page 54

3.5 Nachteilsausgleiche

7min
pages 48-53

3.1 Behinderung und Schwerbehinderung

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3.4 Merkzeichen

3min
pages 45-47

2.9 Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung

6min
pages 34-38

gesetzlichen Krankenkasse

2min
pages 32-33

2.6 Häusliche Krankenpflege

2min
pages 27-29

2.7 Krankengeld

2min
pages 30-31

2.5 Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit

1min
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2.4 Krankenhausbehandlung

3min
pages 24-25

2.2 Hilfsmittel

3min
pages 18-19

8 Aussteuerung aus der

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2.1 Arznei- und Verbandmittelversorgung

1min
pages 16-17

1.1 Zuständige gesetzliche Leistungsträger

2min
pages 10-11

7 Form, Gültigkeit, Aktualisierung und

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2.3 Heilmitteltherapien

5min
pages 20-23

2 Vorgezogene Altersrente bei

1min
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