Sozialrecht 2022 - neuraxWiki Ratgeber

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neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022

8.4 Hilfe zum Lebensunterhalt Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst be­ streiten können und keine Unterstützung von Sozialversiche­ rungsträgern oder unterhaltspflichtigen Angehörigen erhalten, können vom Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII beziehen. Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine bedarfsorientierte soziale Leistung, die gewährt wird, um das Existenzminimum sicher­ zustellen. Anspruchsberechtigt sind Personen, die • hilfebedürftig sind, d. h. sie können den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten • auch mit Hilfe anderer Personen, wie z. B. dem Ehepartner, nicht für den Lebensunterhalt aufkommen können • zeitlich begrenzt erwerbsunfähig sind, d. h. der Einsatz der eigenen Arbeitskraft ist für einen bestimmten Zeitraum nicht möglich • keine Ansprüche auf vorrangige Sozialleistungen haben Bezugsdauer Hilfe zum Lebensunterhalt wird individuell so lange gewährt, wie die Notlage des Betroffenen anhält, also die oben genann­ ten Voraussetzungen zutreffen. Höhe der Leistung Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem notwendigen Lebensunterhalt (Existenzminimum). Dieser umfasst den Bedarf einer Person an Lebensmitteln, Kleidung, Unterkunft, Heizung,

Körperpflege, Hausrat sowie anderen Bedürfnissen des tägli­ chen Lebens und in vertretbarem Umfang die Teilhabe am so­ zialen und kulturellen Leben in der Gesellschaft. Die Höhe der tatsächlichen Leistung richtet sich nach dem jeweiligen Regelbedarf, welcher den notwendigen Lebens­ unterhalt darstellt. Der Regelbedarf sowie die einzelnen Kom­ ponenten der Leistung entsprechen den Leistungen der Grund­ sicherung für Arbeitssuchende und Sozialgeldbezieher. Die Höhe der Leistung setzt sich im Einzelnen zusammen aus: • • • •

Maßgebender Regelsatz Angemessene Kosten der Unterkunft Tatsächliche Heizkosten Gegebenenfalls Mehrbedarfszuschläge, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind

Der Bedarf abzüglich des anzurechnenden individuellen Ein­ kommens oder Vermögens ergibt dann die jeweilige Leistung. Zusätzlich werden noch folgende Kosten vom Sozialamt über­ nommen: • Sozialversicherungsbeiträge für Kranken- und Pflegeversi­ cherung • Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen, z. B. Übernah­ me von Schulden, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden • Kinder und Jugendliche, deren Eltern Hilfe zum Lebens­ unterhalt beziehen, können Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Dies umfasst den Schulbedarf, Mittag­ essen in der Schule, Schulförderung (Nachhilfe), Kosten für die Beförderung in die Schule, Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten

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9.1 Adressen und Ansprechpartner

8min
pages 162-169

9.2 Stichwortverzeichnis

6min
pages 170-176

Vermögen bei Hilfe zur Pflege

4min
pages 155-157

8.8 Wohngeld

1min
pages 158-161

Erwerbsminderung

2min
pages 152-153

8.6 Hilfe zur Pflege

1min
page 154

8.4 Hilfe zum Lebensunterhalt

1min
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8.2 Arbeitslosengeld

4min
pages 144-147

7.7 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

1min
pages 135-136

7.8 Übergangsgeld

3min
pages 137-138

und junge Erwachsene

3min
pages 131-132

8.1 Entgeltfortzahlung

2min
pages 142-143

7.2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

1min
page 127

7.1 Kostenträger und Zuständigkeiten

2min
pages 124-126

6.6 Grundrente

3min
pages 120-123

7.3 Anschlussrehabilitation

4min
pages 128-130

6.5 Erziehungsrente

1min
page 119

6.4 Waisenrente

1min
page 118

6.3 Witwen-/Witwerrente

2min
pages 116-117

6.1 Erwerbsminderungsrente

7min
pages 110-114

5.6 Bestattungsvorsorge

1min
page 105

5.5 Exkurs: Testament

1min
page 104

5.4 Organspende

1min
page 103

5.3 Patientenverfügung

5min
pages 98-102

5.1 Vorsorgevollmacht

3min
pages 94-96

5.2 Betreuungsverfügung

1min
page 97

Pflegeperson

7min
pages 82-87

Haushaltshilfe/Pflegekraft

1min
page 81

4.5 Pflegegrade

2min
pages 69-70

4.6 Leistungen bei häuslicher Pflege

13min
pages 71-80

4.4 Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes

3min
pages 66-68

4.1 Voraussetzungen zum Leistungsbezug

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3.8 Leistungen im Arbeits- und Berufsleben

2min
pages 58-59

und Berufsleben

3min
pages 55-57

mit Behinderung

1min
page 54

3.5 Nachteilsausgleiche

7min
pages 48-53

3.1 Behinderung und Schwerbehinderung

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3.4 Merkzeichen

3min
pages 45-47

2.9 Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung

6min
pages 34-38

gesetzlichen Krankenkasse

2min
pages 32-33

2.6 Häusliche Krankenpflege

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pages 27-29

2.7 Krankengeld

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2.5 Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit

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2.4 Krankenhausbehandlung

3min
pages 24-25

2.2 Hilfsmittel

3min
pages 18-19

8 Aussteuerung aus der

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2.1 Arznei- und Verbandmittelversorgung

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1.1 Zuständige gesetzliche Leistungsträger

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pages 10-11

7 Form, Gültigkeit, Aktualisierung und

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2.3 Heilmitteltherapien

5min
pages 20-23

2 Vorgezogene Altersrente bei

1min
page 6
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