neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022
2. LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei einer Erkrankung die Kosten für die ärztliche Versorgung, die Ausstattung mit Arznei- und Hilfsmitteln, Aufwendungen für Heilmitteltherapien, Psychotherapie sowie für ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen. Erwerbstätige Patienten erhalten bei längerer Arbeitsunfähigkeit zudem Krankengeld.
2.1 Arznei- und Verbandmittelversorgung Arzneimittel Arzneimittel sind bei fast allen Erkrankungen ein wichtiger Baustein zur Heilung bzw. Symptomlinderung und Befindlich keitsverbesserung. Sie werden verabreicht, um entweder die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustel len, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen (Vgl. § 2 Absatz 1 AMG).
16
Medizinische Produkte wie Kosmetika, diätetische Produkte und Nahrungsergänzungsmittel sind im Sinne des Gesetzes keine Arzneimittel. Sie können vom Arzt nicht zu Lasten der Krankenkasse verschrieben werden. Des Weiteren werden die Kosten für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige (rezeptfreie) Arzneimittel in der Re gel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ausnahmen davon regelt die OTC-Übersicht: www.g-ba.de/ richtlinien/anlage/17