Sozialrecht 2022 - neuraxWiki Ratgeber

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neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022

2.4 Krankenhausbehandlung Bei vielen Erkrankungen sind voll- oder teilstationäre Kran­ kenhausaufenthalte notwendig. Patienten haben darauf einen Rechtsanspruch. Es gibt dabei verschiedene Möglichkeiten der medizinischen Versorgung (§ 39 SBG V). Behandlungsmöglichkeiten Abhängig vom Schweregrad der Erkrankung umfasst die Kran­ kenhausbehandlung insbesondere die ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung und Leistungen zur Frührehabilitation. Voraussetzungen • Eine medizinische Notwendigkeit liegt vor • Die Krankenhausbehandlung wird vom behandelnden Arzt verordnet • Die Behandlung erfolgt in zugelassenen Krankenhäusern. Dies sind Hochschulkliniken, Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind oder Krankenhäuser, für die ein Versorgungsvertrag gemäß § 109 SGB V abgeschlossen wurde

Arten der Krankenhausbehandlung Vollstationäre Krankenhausbehandlung Dabei handelt es sich um die bekannteste, aber auch teuers­ te Art der Krankenhausbehandlung, die für den Patienten den größten Einschnitt bedeutet. Sie sollte daher nur verordnet werden, wenn das Behandlungsziel nicht durch teilstatio­ näre, vor- und nachstationäre oder ambulante Versorgung,

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einschließlich häuslicher Krankenpflege, erreicht werden kann. Dies prüft der zuständige Arzt des Krankenhauses. Teilstationäre Krankenhausbehandlung Der Patient ist bei dieser Behandlungsart nicht durchgängig anwesend. Unterkunft und Verpflegung können gewährt wer­ den. Die teilstationäre Behandlung ist in Tages- oder Nacht­ kliniken möglich. Auch bei der teilstationären Unterbringung wird bei Aufnahme des Patienten durch den zuständigen Arzt geprüft, ob die Behandlung nicht auch im vor- und nachstatio­ nären Bereich, ambulant oder durch häusliche Krankenpflege erfolgen kann. Vorstationäre Krankenhausbehandlung Diese Behandlungsart ist geeignet zur Vorbereitung oder Klärung eines vollstationären Krankenhausaufenthalts. Die Behandlung dauert maximal 3 Tage und sollte maximal 5 Tage vor der stationären Aufnahme erfolgen. Abweichende Fristen können vertraglich festgelegt werden. Unterkunft und Verpfle­ gung sind nicht vorgesehen. Nachstationäre Krankenhausbehandlung Diese kann im Anschluss an einen stationären Krankenhaus­ aufenthalt erfolgen, um den Behandlungserfolg zu sichern. Die nachstationäre Krankenhausbehandlung dauert in der Re­ gel maximal 7 Tage innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen. Abweichende Fristen können vertraglich festgelegt werden. Bei Organübertragungen gelten gesonderte Regelungen (ge­ mäß Transplantationsgesetz). Unterkunft und Verpflegung sind nicht vorgesehen. Ambulante Krankenhausbehandlung (§ 115 b SGB V) Diese Art der Krankenhausbehandlung kommt infrage, wenn eine kontinuierliche Überwachung der Vitalwerte nicht nötig ist.


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9.1 Adressen und Ansprechpartner

8min
pages 162-169

9.2 Stichwortverzeichnis

6min
pages 170-176

Vermögen bei Hilfe zur Pflege

4min
pages 155-157

8.8 Wohngeld

1min
pages 158-161

Erwerbsminderung

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pages 152-153

8.6 Hilfe zur Pflege

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8.4 Hilfe zum Lebensunterhalt

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page 151

8.2 Arbeitslosengeld

4min
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7.7 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

1min
pages 135-136

7.8 Übergangsgeld

3min
pages 137-138

und junge Erwachsene

3min
pages 131-132

8.1 Entgeltfortzahlung

2min
pages 142-143

7.2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

1min
page 127

7.1 Kostenträger und Zuständigkeiten

2min
pages 124-126

6.6 Grundrente

3min
pages 120-123

7.3 Anschlussrehabilitation

4min
pages 128-130

6.5 Erziehungsrente

1min
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6.4 Waisenrente

1min
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6.3 Witwen-/Witwerrente

2min
pages 116-117

6.1 Erwerbsminderungsrente

7min
pages 110-114

5.6 Bestattungsvorsorge

1min
page 105

5.5 Exkurs: Testament

1min
page 104

5.4 Organspende

1min
page 103

5.3 Patientenverfügung

5min
pages 98-102

5.1 Vorsorgevollmacht

3min
pages 94-96

5.2 Betreuungsverfügung

1min
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Pflegeperson

7min
pages 82-87

Haushaltshilfe/Pflegekraft

1min
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4.5 Pflegegrade

2min
pages 69-70

4.6 Leistungen bei häuslicher Pflege

13min
pages 71-80

4.4 Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes

3min
pages 66-68

4.1 Voraussetzungen zum Leistungsbezug

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3.8 Leistungen im Arbeits- und Berufsleben

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und Berufsleben

3min
pages 55-57

mit Behinderung

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3.5 Nachteilsausgleiche

7min
pages 48-53

3.1 Behinderung und Schwerbehinderung

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3.4 Merkzeichen

3min
pages 45-47

2.9 Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung

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pages 34-38

gesetzlichen Krankenkasse

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pages 32-33

2.6 Häusliche Krankenpflege

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2.7 Krankengeld

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pages 30-31

2.5 Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit

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2.4 Krankenhausbehandlung

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pages 24-25

2.2 Hilfsmittel

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pages 18-19

8 Aussteuerung aus der

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2.1 Arznei- und Verbandmittelversorgung

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pages 16-17

1.1 Zuständige gesetzliche Leistungsträger

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pages 10-11

7 Form, Gültigkeit, Aktualisierung und

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2.3 Heilmitteltherapien

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pages 20-23

2 Vorgezogene Altersrente bei

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