neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022
Das Krankenhaus ist im Rahmen des Entlassmanagements außerdem verpflichtet den weiterbehandelnden Arzt über die medikamentöse Therapie des Patienten bei Entlassung zu informieren. Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines sol chen Bedarfs wird im Einzelfall geprüft und wird längstens für 10 Tage bewilligt. Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V) Die im Jahr 2021 neu eingeführte Übergangspflege im Kran kenhaus ist für diejenigen Patienten vorgesehen, die im Anschluss ihrer Krankenhausbehandlung keine Leistungen der häuslichen Krankenpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Reha oder Pflegeleistungen nach SGB XI erhal ten. Die Leistung umfasst die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung und die ärztliche Versorgung.
2.5 Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit Patienten, die wegen einer schweren Erkrankung vorüberge hend nicht zu Hause versorgt werden können und nicht pfle gebedürftig im Sinne des XI. Sozialgesetzbuches sind, können Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) in Anspruch nehmen. Voraussetzungen Versicherte können unter folgenden Voraussetzungen diese Leistung beanspruchen: • Aufgrund einer schweren Erkrankung/ Verschlimmerung einer Erkrankung ist eine Versorgung im häuslichen Bereich nicht möglich • Es liegt keine Pflegebedürftigkeit vor
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Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit kommt insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Behandlung im Kran kenhaus in Betracht. Andere geeignete Leistungen, wie beispielsweise die häusliche Krankenpflege, welche einen Verbleib des Patienten im häusli chen Bereich ermöglichen, müssen vorrangig eingesetzt wer den. Umfang der Leistung Die Dauer und Höhe der Leistung „Kurzzeitpflege ohne Pflege bedürftigkeit“ ist identisch mit der gleichlautenden Leistung der Pflegekasse. Die Krankenkasse übernimmt die pflegebedingten Aufwen dungen sowie die Kosten für soziale Betreuung und die medi zinische Behandlungspflege für maximal 8 Wochen im Jahr. Hierfür stellt sie einen Gesamtbetrag von maximal 1.774 € ohne Differenzierung nach dem Pflegegrad, einheitlich für alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zur Verfügung. Dieser Betrag kann um bis zu 1.612 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Ersatz-/Verhinderungspflege auf ins gesamt bis zu 3.386 € im Kalenderjahr aufgestockt werden. Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung (Hotelkosten) und sogenannte Investitionskosten muss der Versicherte selbst tragen. Die Leistung wird in zugelassenen Kurzzeitpflegeein richtungen erbracht.