Sozialrecht 2022 - neuraxWiki Ratgeber

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neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022

Das Krankenhaus ist im Rahmen des Entlassmanagements außerdem verpflichtet den weiterbehandelnden Arzt über die medikamentöse Therapie des Patienten bei Entlassung zu informieren. Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines sol­ chen Bedarfs wird im Einzelfall geprüft und wird längstens für 10 Tage bewilligt. Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V) Die im Jahr 2021 neu eingeführte Übergangspflege im Kran­ kenhaus ist für diejenigen Patienten vorgesehen, die im Anschluss ihrer Krankenhausbehandlung keine Leistungen der häuslichen Krankenpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Reha oder Pflegeleistungen nach SGB XI erhal­ ten. Die Leistung umfasst die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung und die ärztliche Versorgung.

2.5 Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit Patienten, die wegen einer schweren Erkrankung vorüberge­ hend nicht zu Hause versorgt werden können und nicht pfle­ gebedürftig im Sinne des XI. Sozialgesetzbuches sind, können Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) in Anspruch nehmen. Voraussetzungen Versicherte können unter folgenden Voraussetzungen diese Leistung beanspruchen: • Aufgrund einer schweren Erkrankung/ Verschlimmerung einer Erkrankung ist eine Versorgung im häuslichen Bereich nicht möglich • Es liegt keine Pflegebedürftigkeit vor

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Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit kommt insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Behandlung im Kran­ kenhaus in Betracht. Andere geeignete Leistungen, wie beispielsweise die häusliche Krankenpflege, welche einen Verbleib des Patienten im häusli­ chen Bereich ermöglichen, müssen vorrangig eingesetzt wer­ den. Umfang der Leistung Die Dauer und Höhe der Leistung „Kurzzeitpflege ohne Pflege­ bedürftigkeit“ ist identisch mit der gleichlautenden Leistung der Pflegekasse. Die Krankenkasse übernimmt die pflegebedingten Aufwen­ dungen sowie die Kosten für soziale Betreuung und die medi­ zinische Behandlungspflege für maximal 8 Wochen im Jahr. Hierfür stellt sie einen Gesamtbetrag von maximal 1.774 € ohne Differenzierung nach dem Pflegegrad, einheitlich für alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zur Verfügung. Dieser Betrag kann um bis zu 1.612 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Ersatz-/Verhinderungspflege auf ins­ gesamt bis zu 3.386 € im Kalenderjahr aufgestockt werden. Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung (Hotelkosten) und sogenannte Investitionskosten muss der Versicherte selbst tragen. Die Leistung wird in zugelassenen Kurzzeitpflegeein­ richtungen erbracht.


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9.1 Adressen und Ansprechpartner

8min
pages 162-169

9.2 Stichwortverzeichnis

6min
pages 170-176

Vermögen bei Hilfe zur Pflege

4min
pages 155-157

8.8 Wohngeld

1min
pages 158-161

Erwerbsminderung

2min
pages 152-153

8.6 Hilfe zur Pflege

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8.4 Hilfe zum Lebensunterhalt

1min
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8.2 Arbeitslosengeld

4min
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7.7 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

1min
pages 135-136

7.8 Übergangsgeld

3min
pages 137-138

und junge Erwachsene

3min
pages 131-132

8.1 Entgeltfortzahlung

2min
pages 142-143

7.2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

1min
page 127

7.1 Kostenträger und Zuständigkeiten

2min
pages 124-126

6.6 Grundrente

3min
pages 120-123

7.3 Anschlussrehabilitation

4min
pages 128-130

6.5 Erziehungsrente

1min
page 119

6.4 Waisenrente

1min
page 118

6.3 Witwen-/Witwerrente

2min
pages 116-117

6.1 Erwerbsminderungsrente

7min
pages 110-114

5.6 Bestattungsvorsorge

1min
page 105

5.5 Exkurs: Testament

1min
page 104

5.4 Organspende

1min
page 103

5.3 Patientenverfügung

5min
pages 98-102

5.1 Vorsorgevollmacht

3min
pages 94-96

5.2 Betreuungsverfügung

1min
page 97

Pflegeperson

7min
pages 82-87

Haushaltshilfe/Pflegekraft

1min
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4.5 Pflegegrade

2min
pages 69-70

4.6 Leistungen bei häuslicher Pflege

13min
pages 71-80

4.4 Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes

3min
pages 66-68

4.1 Voraussetzungen zum Leistungsbezug

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3.8 Leistungen im Arbeits- und Berufsleben

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und Berufsleben

3min
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mit Behinderung

1min
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3.5 Nachteilsausgleiche

7min
pages 48-53

3.1 Behinderung und Schwerbehinderung

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3.4 Merkzeichen

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2.9 Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung

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gesetzlichen Krankenkasse

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pages 32-33

2.6 Häusliche Krankenpflege

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2.7 Krankengeld

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2.5 Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit

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2.4 Krankenhausbehandlung

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2.2 Hilfsmittel

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pages 18-19

8 Aussteuerung aus der

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2.1 Arznei- und Verbandmittelversorgung

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1.1 Zuständige gesetzliche Leistungsträger

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7 Form, Gültigkeit, Aktualisierung und

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2.3 Heilmitteltherapien

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pages 20-23

2 Vorgezogene Altersrente bei

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