Sozialrecht 2022 - neuraxWiki Ratgeber

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neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022

Anspruchsdauer Der Anspruch auf Krankengeld besteht: • Ab dem Tag der ärztlichen Feststellung • Maximal für 78 Wochen • Innerhalb eines 3-Jahreszeitraums ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit • Wegen derselben Krankheit, d. h. wenn dieselbe nicht ausgeheilte Ursache der Krankheit zugrunde liegt Das gilt auch, wenn zu der bestehenden Erkrankung eine wei­ tere Krankheit hinzutritt. Allerdings muss, um einen Verlust des Krankengeldes zu vermeiden, darauf geachtet werden, dass die Krankschreibung lückenlos ausgestellt ist. Wenn also mehrere Krankschreibungen hintereinander aufgrund der gleichen Er­ krankung attestiert werden, darf zwischen den Einzelnen keine zeitliche Lücke entstehen. Wenn also die ursprüngliche Krank­ schreibung am Freitag endet, muss die darauffolgende spätes­ tens am Montag ausgestellt werden. Samstage zählen hierbei nicht als Werktage. Hinweis: Mit Inkrafttreten des Terminservice und Versorgungs­ gesetzes (TSVG) im Mai 2019 haben sich Neuerungen in Bezug auf den Erhalt des Krankengeldes ergeben. Nun bleibt für Versi­ cherte, deren Mitgliedschaft vom Krankengeldbezug abhängt, der Anspruch auf Krankengeld auch dann bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit nicht nahtlos am nächsten Werktag attestiert wird. Hiernach ruht dann der Anspruch auf Kranken­ geld bis zur Vorlage der Folge-Bescheinigung, die innerhalb eines Monats vom Arzt ausgestellt und bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Auch die Mitgliedschaft bei der Kran­ kenkasse bleibt bis dahin bestehen.

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Ruhen des Anspruchs Zeiten, in denen ein Anspruch auf Krankengeld zwar besteht, die Zahlung aber ruht, zählen zur Anspruchsdauer dazu. Ein Beispiel ist die Entgeltfortzahlung innerhalb der ersten 6 Wo­ chen der Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitgeber. Danach erhält der Versicherte das Krankengeld also noch für längstens 72 Wochen. Neuer Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der 3-Jahresfrist Hat ein Patient die Anspruchsdauer von 78 Wochen ausge­ schöpft, steht ihm nach Ablauf der 3-Jahresfrist erneut Kran­ kengeld zu. Dies gilt allerdings nur, wenn er zwischen dem Ablauf seines Krankengeldanspruchs und einer erneuten Ar­ beitsunfähigkeit mindestens 6 Monate nicht erwerbsunfähig aufgrund derselben Erkrankung war und mindestens 6 Monate erwerbstätig war oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand.

2.8 A ussteuerung aus der gesetzlichen Krankenkasse Ein arbeitsunfähiger Patient erhält innerhalb von 3 Jahren für maximal 78 Wochen Krankengeld wegen derselben Erkran­ kung. Danach endet nicht nur die Zahlung des Krankengeldes, sondern auch die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies wird auch als Aussteuerung aus der Krankenversicherung bezeichnet. Gerade bei schwer kran­ ken Patienten, deren Leiden sich über einen längeren Zeitraum hinzieht, ist eine Aussteuerung wahrscheinlich.


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