neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022
Anspruchsdauer Der Anspruch auf Krankengeld besteht: • Ab dem Tag der ärztlichen Feststellung • Maximal für 78 Wochen • Innerhalb eines 3-Jahreszeitraums ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit • Wegen derselben Krankheit, d. h. wenn dieselbe nicht ausgeheilte Ursache der Krankheit zugrunde liegt Das gilt auch, wenn zu der bestehenden Erkrankung eine wei tere Krankheit hinzutritt. Allerdings muss, um einen Verlust des Krankengeldes zu vermeiden, darauf geachtet werden, dass die Krankschreibung lückenlos ausgestellt ist. Wenn also mehrere Krankschreibungen hintereinander aufgrund der gleichen Er krankung attestiert werden, darf zwischen den Einzelnen keine zeitliche Lücke entstehen. Wenn also die ursprüngliche Krank schreibung am Freitag endet, muss die darauffolgende spätes tens am Montag ausgestellt werden. Samstage zählen hierbei nicht als Werktage. Hinweis: Mit Inkrafttreten des Terminservice und Versorgungs gesetzes (TSVG) im Mai 2019 haben sich Neuerungen in Bezug auf den Erhalt des Krankengeldes ergeben. Nun bleibt für Versi cherte, deren Mitgliedschaft vom Krankengeldbezug abhängt, der Anspruch auf Krankengeld auch dann bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit nicht nahtlos am nächsten Werktag attestiert wird. Hiernach ruht dann der Anspruch auf Kranken geld bis zur Vorlage der Folge-Bescheinigung, die innerhalb eines Monats vom Arzt ausgestellt und bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Auch die Mitgliedschaft bei der Kran kenkasse bleibt bis dahin bestehen.
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Ruhen des Anspruchs Zeiten, in denen ein Anspruch auf Krankengeld zwar besteht, die Zahlung aber ruht, zählen zur Anspruchsdauer dazu. Ein Beispiel ist die Entgeltfortzahlung innerhalb der ersten 6 Wo chen der Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitgeber. Danach erhält der Versicherte das Krankengeld also noch für längstens 72 Wochen. Neuer Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der 3-Jahresfrist Hat ein Patient die Anspruchsdauer von 78 Wochen ausge schöpft, steht ihm nach Ablauf der 3-Jahresfrist erneut Kran kengeld zu. Dies gilt allerdings nur, wenn er zwischen dem Ablauf seines Krankengeldanspruchs und einer erneuten Ar beitsunfähigkeit mindestens 6 Monate nicht erwerbsunfähig aufgrund derselben Erkrankung war und mindestens 6 Monate erwerbstätig war oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand.
2.8 A ussteuerung aus der gesetzlichen Krankenkasse Ein arbeitsunfähiger Patient erhält innerhalb von 3 Jahren für maximal 78 Wochen Krankengeld wegen derselben Erkran kung. Danach endet nicht nur die Zahlung des Krankengeldes, sondern auch die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies wird auch als Aussteuerung aus der Krankenversicherung bezeichnet. Gerade bei schwer kran ken Patienten, deren Leiden sich über einen längeren Zeitraum hinzieht, ist eine Aussteuerung wahrscheinlich.