Sozialrecht 2022 - neuraxWiki Ratgeber

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neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022

Bis über den Rentenantrag entschieden bzw. eine verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde, kann der Patient Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Diese Sonderform des Arbeitslosengeldes ist als Überbrückung zwischen dem Bezug von Krankengeld und einer Erwerbsminderungsrente, einer Maßnahme zur be­ ruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung oder einer medizinischen Rehabilitation gedacht (die sogenannte Naht­losigkeit-Regelung). Zusätzliche Voraussetzungen für den Bezug des Arbeitslosen­ geldes bei Arbeitsunfähigkeit: • Weitere Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder ein bestehendes Arbeitsverhältnis, das wegen der Krankheit bzw. Behinderung seit mindestens 6 Monaten nicht mehr wahrnehmbar war • Erfüllung der Anwartschaftszeit: Der Patient muss 2 Jahre vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeits­ losigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein • Es muss absehbar sein, dass der Patient für die nächsten 6 Monate der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung steht Dauer des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsunfähigkeit Das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit wird solange ge­ zahlt, bis über den Rentenantrag bzw. über die Reha Maßnah­ me entschieden wurde oder der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt. Die Höhe der finanziellen Leistung ist abhängig von dem Verdienst des Betroffenen bei Vollbeschäftigung, den er in den letzten 52 Wochen vor seinem Eintritt in die Arbeitslosig­ keit erhalten hat.

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2.9 Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind eine Form der direkten finanziellen Beteiligung der Versicher­ ten an den Kosten ihrer gesundheitlichen Versorgung. Dies betrifft zum Beispiel Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Kran­ kenhausbehandlungen oder Reha Maßnahmen.

TIPP Arznei- und Hilfsmittelrechnungen sollten immer aufbewahrt werden, da Zuzahlungen nur bis zu ei­ ner bestimmten finanziellen Belastungsgrenze ge­ leistet werden müssen. Für alle Kosten, die darüber liegen, können Patienten eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.

Höhe der Zuzahlungen Mit Ausnahme einiger Leistungsarten, für die es gesonderte Zu­ zahlungsregelungen gibt, müssen Versicherte prinzipiell einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Kosten der Leistung, mindes­ tens 5 € und höchstens 10 € übernehmen, jedoch nie mehr als die Kosten der jeweiligen Leistung.


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9.1 Adressen und Ansprechpartner

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9.2 Stichwortverzeichnis

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pages 170-176

Vermögen bei Hilfe zur Pflege

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8.8 Wohngeld

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Erwerbsminderung

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8.6 Hilfe zur Pflege

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8.4 Hilfe zum Lebensunterhalt

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8.2 Arbeitslosengeld

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7.7 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

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7.8 Übergangsgeld

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und junge Erwachsene

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8.1 Entgeltfortzahlung

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7.2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

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7.1 Kostenträger und Zuständigkeiten

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6.6 Grundrente

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7.3 Anschlussrehabilitation

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6.5 Erziehungsrente

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6.4 Waisenrente

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6.3 Witwen-/Witwerrente

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6.1 Erwerbsminderungsrente

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5.6 Bestattungsvorsorge

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5.5 Exkurs: Testament

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5.4 Organspende

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5.3 Patientenverfügung

5min
pages 98-102

5.1 Vorsorgevollmacht

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5.2 Betreuungsverfügung

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Pflegeperson

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Haushaltshilfe/Pflegekraft

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4.5 Pflegegrade

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4.6 Leistungen bei häuslicher Pflege

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4.4 Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes

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4.1 Voraussetzungen zum Leistungsbezug

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3.8 Leistungen im Arbeits- und Berufsleben

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und Berufsleben

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mit Behinderung

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3.5 Nachteilsausgleiche

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3.1 Behinderung und Schwerbehinderung

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3.4 Merkzeichen

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2.9 Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung

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pages 34-38

gesetzlichen Krankenkasse

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2.6 Häusliche Krankenpflege

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2.7 Krankengeld

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2.5 Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit

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2.4 Krankenhausbehandlung

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2.2 Hilfsmittel

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8 Aussteuerung aus der

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2.1 Arznei- und Verbandmittelversorgung

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1.1 Zuständige gesetzliche Leistungsträger

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7 Form, Gültigkeit, Aktualisierung und

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2.3 Heilmitteltherapien

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2 Vorgezogene Altersrente bei

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