neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022
3.4 Merkzeichen
BEISPIEL
Merkzeichen sind Buchstaben, die im Schwerbehinderten ausweis eingetragen werden und besondere gesundheitliche Folgen einer Behinderung kennzeichnen. Sie sind mit weiter gehenden Nachteilsausgleichen verbunden. Die wichtigsten Merkzeichen sind:
Merkzeichen G Personen, die wegen einer inneren Erkrankung (z. B. Herz,- Lungenerkrankungen, Epilepsie, Diabetes) oder Beeinträchtigungen am Bewegungsapparat eine schwere Leistungseinschränkung haben und nur eingeschränkt eine Strecke von 2 km bewältigen können, haben Anspruch auf das Merkzeichen „G“.
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Merkzeichen G – erheblich gehbehindert Merkzeichen aG – außergewöhnlich gehbehindert Merkzeichen Bl – blind Merkzeichen Gl – gehörlos Merkzeichen TBl – taubblind Merkzeichen H – hilflos Merkzeichen B – berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson Merkzeichen RF – Vergünstigungen beim Rundfunkbeitrag
Merkzeichen G • Kraftfahrzeugsteuerermäßigung • Freifahrt-Regelung im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke • Parkerleichterungen (Oranger-Parkausweis bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen) • Steuervergünstigungen durch einen Abzugsbetrag für Privatfahrten ab einem GdB von 70 • Bei Altersrente oder Erwerbsminderungsrente Mehrbedarfszuschlag bei der Sozialhilfe • Zentralschlüssel für Behindertentoiletten ab einem GdB von 70
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Merkzeichen aG • Parkerleichterungen (Blauer EU-Parkausweis) • Freifahrt-Regelung im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke • Kraftfahrtsteuerbefreiung • Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen • In einigen Städten und Gemeinden kostenlose oder vergünstigte Fahrdienste, je nach regionaler Regelung • Bei Altersrente oder Erwerbsminderungsrente Mehrbedarfszuschlag bei der Sozialhilfe
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