neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022
BEISPIEL Merkzeichen B Schwerbehinderte Menschen, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln behinderungsbedingt regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind, erhalten das Merkzeichen „B“. Berechtigt sind Menschen mit Schwerbehinderung, welche die Voraussetzungen für die Merkzeichen „H, G, Gl“ erfüllen. Ein Anspruch besteht stets für Querschnittsgelähmte, Ohnhänder, Blinde und erheblich Sehbehinderte, hochgradig Hörbehinderte, geistig Behinderte und Anfallskranke, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr anzunehmen ist.
Merkzeichen RF • Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag • Ermäßigte Telefongebühren Auf das Merkzeichen RF haben Patienten Anspruch, die be hinderungsbedingt von öffentlichen Veranstaltungen ausge schlossen sind. Dies ist z. B. der Fall bei: • Blinden oder sehbehinderten Menschen mit einem GdB von wenigstens 60 • Hörbehinderten Menschen mit einem GdB von wenigstens 50 • Menschen mit Behinderung, die einen GdB von mindestens 80 haben • Behinderten Menschen, deren Behinderung als „unzumut bar“ wahrgenommen werden könnte (z. B. durch Entstel lung, Geruchsbelästigung, hirnorganische Ausfälle etc.) • Menschen mit Behinderung, die beispielsweise an anste ckender Lungentuberkulose erkrankt sind sowie Patienten, die nach Organtransplantationen über einen Zeitraum von 48
einem Jahr hinaus Medikamente mit immunsuppressiven Wirkstoffen einnehmen und denen empfohlen wird, Menschenmassen zu vermeiden
3.5 Nachteilsausgleiche Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung haben in ihrem privaten und beruflichen Alltag mit vielen Nachteilen und Mehraufwendungen zu kämpfen. Um dies abzumildern, können Betroffene in verschiedenen Lebensbereichen soge nannte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. So gibt es beispielsweise steuerliche Vergünstigungen, arbeitsrechtliche Sonderregelungen, Vergünstigungen im Bereich der Mobilität und finanzielle Leistungen. Nachteilsausgleiche werden nur gewährt, wenn bestimmte Vo raussetzungen erfüllt sind. In der Regel müssen die Leistungen beantragt werden. Sie sind zudem abhängig von den Merkzei chen und dem anerkannten GdB, die beide im Schwerbehin dertenausweis eingetragen sind. Übersicht Abhängig von ihrem GdB stehen Menschen mit Behinderung bestimmte Rechte und Vergünstigungen zu. Die tabellarische Übersicht zeigt die wichtigsten dieser sogenannten vom GdB abhängigen Nachteilsausgleiche. Dabei schließt ein höherer GdB die Rechte und Vergünstigungen, die Betroffene mit einem niedrigeren GdB haben, mit ein. Neben den gesetzlich festgelegten Nachteilsausgleichen gibt es auch Vergünstigungen auf freiwilliger Basis. Zahlreiche Freizeiteinrichtungen und Institutionen (z. B. Automobilclubs, Telefonanbieter, Schwimmbad- und Kinobetreiber) bieten Ermäßigungen für Menschen mit Schwerbehinderung an.