neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022
BEISPIEL Eine Patientin hat beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Im Bescheid steht nun, dass ihr ein Grad der Behinderung von 40 zuerkannt wurde. Da die Patientin einen GdB von 40 hat, gilt sie im Sinne des Gesetzes nicht als schwerbehindert. Sie kann jedoch bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, ist sie in einigen Punkten schwerbehinderten Menschen gleichgestellt und hat u. a. auch Anspruch auf den besonderen Kündigungsschutz.
WICHTIG Gleichgestellte Personen haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub und auf Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Weitere Faktoren, die für gleichgestellte Personen nicht zur Anwendung kommen sind der Schwerbehindertenausweis und Freifahrten mit den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahver kehrs.
3.7 N achteilsausgleiche im Arbeitsund Berufsleben Schwerbehinderte Menschen (ab einem GdB von 50 oder Gleichgestellte) sind im Berufsleben mit besonderen Heraus forderungen konfrontiert. Mit verschiedenen Sonderregelun gen wird versucht, durch die Behinderung entstehende Nach teile wieder auszugleichen. Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderte Arbeitnehmer oder Menschen mit Behinde rung, die von der Agentur für Arbeit Schwerbehinderten gleich gestellt wurden, genießen einen besonderen Kündigungs schutz. Der Arbeitnehmer kann ihnen nur kündigen, wenn das zuständige Integrationsamt zustimmt. Die Kündigungsfrist bei ordentlichen Kündigungen beträgt 4 Wochen. Wenn der Arbeit nehmer sich auf seinen besonderen Kündigungsschutz beru fen möchte, muss er innerhalb von 3 Wochen den Arbeitgeber über seinen Schwerbehindertenstatus informieren, sofern dies nicht schon früher geschehen ist. Das Integrationsamt hört den Mitarbeiter an, holt Stellungnah men des Betriebsrats bzw. des Personalrats und der Schwerbe hindertenvertretung ein und wirkt auf eine gütliche Einigung hin. Der besondere Kündigungsschutz gilt nur für sozialversi cherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, die seit mindestens 6 Monaten bestehen. Er wird zudem nur dann wirksam, wenn die Kündigung im Zusammenhang mit der Behinderung steht.
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