neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022
3.8 Leistungen im Arbeits- und Berufsleben Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte und ihre jeweiligen Arbeitgeber können auf Antrag Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben erhalten. Dadurch soll einer sozialen Benachteiligung schwerbehinder ter Menschen entgegengewirkt sowie geeignete Arbeitsplätze geschaffen werden. Durchgeführt werden die Hilfen in Zusam menarbeit der Integrationsämter mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern. Technische Arbeitshilfen Technische Arbeitshilfen zielen darauf ab, schwerbehinderte sowie gleichgestellte Arbeitnehmer bei der Ausführung einer beruflichen Tätigkeit zu unterstützen bzw. diese überhaupt erst zu ermöglichen. Die Kosten einer technischen Arbeitshilfe werden bezuschusst, wenn: • Mit der Arbeitshilfe eine berufliche Teilhabe ermöglicht, erleichtert oder gesichert werden kann • Der Arbeitgeber die Kosten nicht im Rahmen der behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung trägt • Der Arbeitnehmer für die Finanzierung der Hilfen nicht aufkommen kann Der Kostenzuschuss sollte vor Bestellung der Arbeitshilfe be antragt werden. Zur Unterstützungsleistung zählen ebenfalls die Ersatzbeschaffung, Wartung, Instandhaltung, Ausbildung im Gebrauch sowie eine Anpassung an technische Weiterent wicklungen.
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Arbeitsassistenz Schwerbehinderte Arbeitnehmer oder gleichgestellte mit erhöhtem Unterstützungsbedarf haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Arbeitsassistenz. Arbeitsassistenz ist eine Geldleistung, mit der Betroffene regel mäßige Hilfstätigkeiten erhalten können, die notwendig sind, um einen Arbeitsplatz zu sichern oder zu erlangen. Die einge setzten Assistenzkräfte verrichten unterstützende Tätigkeiten, die der schwerbehinderte Mensch behinderungsbedingt selbst nicht erledigen kann. Die Kerntätigkeiten der Arbeitsstelle kann der Betroffene jedoch eigenständig erbringen. Beispiele für Arbeitsassistenz sind: • Vorlesekräfte für blinde oder stark sehbehinderte Menschen • Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose Menschen • Hilfe für körperlich behinderte Menschen durch das Anreichen von Gegenständen oder Tragen von Unterlagen Hinweis: Allgemeine pflegerische oder betreuerische Hilfen, die nicht in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ste hen, gelten nicht als Arbeitsassistenz. Bei der Arbeitsassistenz handelt es sich um eine finanzielle Leistung des zuständigen Kostenträgers, mit der ein schwerbe hinderter Arbeitnehmer die benötigten Assistenzkräfte bezah len kann. Dieser Geldbetrag wird oft als sogenanntes Persönli ches Budget gewährt.