Sozialrecht 2022 - neuraxWiki Ratgeber

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neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022

WICHTIG Bei verkürzten Begutachtungsfristen informiert der Medizinische Dienst in den Ländern (MD) den Antrag­ steller und die Pflegekasse unverzüglich darüber, ob Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegegesetzes vorliegt. Die Pflegekasse muss dem Antragsteller unmittelbar nach Eingang der MD-Empfehlung ihre Entscheidung schriftlich mitteilen. Die abschließen­ de Begutachtung mit einer konkreten Empfehlung zu einem Pflegegrad muss umgehend erfolgen.

4.4 Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes Im Auftrag der Pflegekasse erstellt der MD ein Pflegegutachten. Der Gutachter kündigt sein Kommen etwa 1 – 2 Wochen vor­ her schriftlich an. Im Rahmen der Begutachtung ermittelt der Pflege­gutachter das Ausmaß von Störungen und Beeinträch­ tigungen der Selbstständigkeit und prüft gleichzeitig, ob und gegebenenfalls welche Ressourcen vorhanden sind. Im Rahmen der MDK Reform wurden die Medizinischen Dienste der Krankenkasse aus der Trägerschaft der Krankenkasse ge­ löst und 2021 in Medizinische Dienste der Länder umbenannt. 2022 wurde der bisherige Medizinische Dienst des Spitzenver­ bandes Bund der Krankenkasse e. V. (MDS) in Medizinischer Dienst Bund ersetzt und hat neben den bisherigen Tätigkeiten, die Aufgaben Richtlinien für den Medizinischen Dienst zu erlas­ sen.

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Module Geprüft werden 6 Lebensbereiche (Module), die bei der Aus­ wertung unterschiedlich gewichtet werden (siehe Prozentan­ gabe in Klammern). Die Addierung der einzelnen Modulbewer­ tungen ergibt den jeweiligen Pflegegrad. Beeinträchtigungen in den Bereichen der außerhäuslichen Aktivitäten und Haus­ haltführung werden ebenfalls erfasst, fließen jedoch nicht in die Bewertung mit ein. Sie sind Basis für die Pflege- und Hil­ feplanung. Modul 1: Mobilität (10 %) Der Gutachter stellt fest, ob Beeinträchtigungen der motori­ schen Fähigkeiten – z. B. Umsetzen, Fortbewegen in der Woh­ nung, Treppensteigen – vorliegen, und ordnet diese einem Bereich zu: selbstständig, überwiegend selbstständig, über­ wiegend unselbstständig, unselbstständig. Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Modul 2 + 3 gesamt 15 %) Die geistigen Fähigkeiten des Patienten – z. B. zeitliche und ört­ liche Orientierung, Verstehen von Sachverhalten, Treffen von Entscheidungen, Beteiligung an einem Gespräch – werden ein­ geschätzt: vorhanden/unbeeinträchtigt, größtenteils vorhan­ den, in geringem Maße vorhanden, nicht vorhanden. Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Treten krankheitsbedingte Verhaltensweisen, z. B. nächtliche Unruhe, verbale und physische Aggression oder Antriebslosig­ keit bei depressiver Stimmungslage, immer wieder auf und er­ fordern ein Eingreifen Dritter, kann der Gutachter dies werten. Die Einteilung orientiert sich an der Häufigkeit der benötigten Unterstützung und wird unterteilt in: nie oder sehr selten, sel­ ten (1–3 mal innerhalb von 2 Wochen), häufig (2 bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich) und täglich.


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9.1 Adressen und Ansprechpartner

8min
pages 162-169

9.2 Stichwortverzeichnis

6min
pages 170-176

Vermögen bei Hilfe zur Pflege

4min
pages 155-157

8.8 Wohngeld

1min
pages 158-161

Erwerbsminderung

2min
pages 152-153

8.6 Hilfe zur Pflege

1min
page 154

8.4 Hilfe zum Lebensunterhalt

1min
page 151

8.2 Arbeitslosengeld

4min
pages 144-147

7.7 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

1min
pages 135-136

7.8 Übergangsgeld

3min
pages 137-138

und junge Erwachsene

3min
pages 131-132

8.1 Entgeltfortzahlung

2min
pages 142-143

7.2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

1min
page 127

7.1 Kostenträger und Zuständigkeiten

2min
pages 124-126

6.6 Grundrente

3min
pages 120-123

7.3 Anschlussrehabilitation

4min
pages 128-130

6.5 Erziehungsrente

1min
page 119

6.4 Waisenrente

1min
page 118

6.3 Witwen-/Witwerrente

2min
pages 116-117

6.1 Erwerbsminderungsrente

7min
pages 110-114

5.6 Bestattungsvorsorge

1min
page 105

5.5 Exkurs: Testament

1min
page 104

5.4 Organspende

1min
page 103

5.3 Patientenverfügung

5min
pages 98-102

5.1 Vorsorgevollmacht

3min
pages 94-96

5.2 Betreuungsverfügung

1min
page 97

Pflegeperson

7min
pages 82-87

Haushaltshilfe/Pflegekraft

1min
page 81

4.5 Pflegegrade

2min
pages 69-70

4.6 Leistungen bei häuslicher Pflege

13min
pages 71-80

4.4 Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes

3min
pages 66-68

4.1 Voraussetzungen zum Leistungsbezug

0
page 64

3.8 Leistungen im Arbeits- und Berufsleben

2min
pages 58-59

und Berufsleben

3min
pages 55-57

mit Behinderung

1min
page 54

3.5 Nachteilsausgleiche

7min
pages 48-53

3.1 Behinderung und Schwerbehinderung

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3.4 Merkzeichen

3min
pages 45-47

2.9 Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung

6min
pages 34-38

gesetzlichen Krankenkasse

2min
pages 32-33

2.6 Häusliche Krankenpflege

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pages 27-29

2.7 Krankengeld

2min
pages 30-31

2.5 Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit

1min
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2.4 Krankenhausbehandlung

3min
pages 24-25

2.2 Hilfsmittel

3min
pages 18-19

8 Aussteuerung aus der

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2.1 Arznei- und Verbandmittelversorgung

1min
pages 16-17

1.1 Zuständige gesetzliche Leistungsträger

2min
pages 10-11

7 Form, Gültigkeit, Aktualisierung und

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2.3 Heilmitteltherapien

5min
pages 20-23

2 Vorgezogene Altersrente bei

1min
page 6
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