neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022
4.5 Pflegegrade Der Gutachter des MD ermittelt die Pflegebedürftigkeit, indem er mittels der genannten 6 Module prüft, inwieweit der Be troffene noch selbstständig agieren kann oder Unterstützung benötigt. Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet. Die Module werden bei der Auswertung unterschiedlich gewichtet. Abhän gig vom Gesamtergebnis wird der Antragsteller einem Pflege grad zugeordnet. Pflegegrad 1 kommt nur für Personen infrage, die erstmalig ein gestuft werden. Pflegebedürftige mit besonderer Bedarfskons tellation können dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn sie eine Gesamtpunktzahl unter 90 erreichen. Eine solche liegt vor, wenn beide Arme und Beine gebrauchsunfähig sind. Leistungsansprüche nach Pflegegraden im Überblick Pflegebedürftige, bei denen der Pflegegutachter eine Pflegebe dürftigkeit attestiert und eine Zuordnung in einen der 5 Pfle gegrade vorgenommen hat, haben Anspruch auf unterschiedli che Leistungen der Pflegekasse.
Leistungen bei Pflegegrad 1 Pflegebedürftige mit einer Zuordnung in Pflegegrad 1 weisen nur geringe Einschränkungen auf und sind noch weitestgehend selbstständig. Sie haben Anspruch auf folgende Leistungen: • 2 x jährlich Pflegeberatung, auf Wunsch im häuslichen Bereich • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen • Bei stationärer Pflege monatlicher Zuschuss in Höhe von 125 € • Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ • Wohngruppenzuschlag • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung • Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen • Pflegesachleistungen und Leistungen zur Sicherung der Pflegeperson werden nicht gezahlt
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
12,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
27 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
47,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
70 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
90 bis unter 100 Punkte
4
69