neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022
4.7 Unterstützung durch eine ausländische Haushaltshilfe/Pflegekraft Ausländische Hilfskräfte leben häufig im selben Haushalt wie der Pflegebedürftige und können ihn daher rund um die Uhr unterstützen. Sie übernehmen abhängig von ihrer Qualifizie rung pflegerische, grundpflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie Betreuungsaufgaben.
WICHTIG Maßnahmen aus dem Bereich der Behandlungspfle ge, wie Injektionen verabreichen oder Wunden ver sorgen, dürfen nur von ausgebildeten Pflegekräften übernommen werden.
Die seit 2011 geltende Arbeitnehmerfreizügigkeit ermöglicht EU-Bürgern die Arbeitsaufnahme in allen Mitgliedsstaaten zu den jeweiligen dort geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen (Arbeitszeit, Entgeltfortzahlung, Urlaubsanspruch etc.). Seit 01.07.2015 benötigen Haushalts- bzw. Pflegekräfte aus allen osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten keine Genehmigung der Arbeitsagentur zur Arbeitsaufnahme mehr.
Es gibt unterschiedliche Beschäftigungsmodelle: Die auslän dischen Arbeitskräfte können selbstständig tätig sein, sie kön nen bei einer osteuropäischen Entsendefirma oder direkt beim Pflegebedürftigen angestellt sein. Davon abhängig müssen be stimmte Regeln und Vorschriften beachtet werden. Selbstständig tätige Haushaltshilfe/Pflegekraft Prüfung, ob eine abhängige oder selbstständige Tätigkeit vor liegt, da die Beschäftigung einer scheinselbstständigen Kraft mit einem Bußgeld geahndet wird und Steuern und Sozialver sicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen. Vermittlung über osteuropäische Entsendefirma Deutsche Vermittlungsagenturen übernehmen gegen Ent gelt die Vermittlung, Vertragsgestaltung und Einsatzplanung zwischen dem Entsendeunternehmen und dem Privathaus halt. Arbeitgeber der Hilfskraft ist die osteuropäische Firma (Entsendeunternehmen).
TIPP Pflegebedürftige sollten sich die A1-Entsendebe scheinigung zeigen lassen. Diese dient als Nachweis, dass die Hilfskraft in ihrem Heimatland sozialversi cherungspflichtig angestellt ist.
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