Sozialrecht 2022 - neuraxWiki Ratgeber

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neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022

Pflegebedürftiger / Angehöriger als Arbeitgeber Pflegebedürftige oder deren Angehörige können eine ausländi­ sche Hilfskraft direkt im Haushalt anstellen, müssen dann aber auch alle Arbeitgeberpflichten erfüllen (Abführung Sozialversi­ cherungsabgaben und Lohnsteuer, Einhaltung der in Deutsch­ land geltenden Arbeitszeit- und Urlaubsanspruchsregelung, Entlohnung mindestens in Höhe des geltenden Mindestlohns etc.). Grundsätzlich spielen Faktoren, wie die Qualifizierung, der Umfang der Tätigkeit, der Pflegegrad, ob Nachtarbeit erfor­ derlich ist und welche Sprachkenntnisse die Hilfskraft hat, eine entscheidende Rolle bei der Preisgestaltung.

TIPP Weiterführende Informationen erhalten Betroffene bei örtlichen Pflegestützpunkten und Seniorenbera­ tungsstellen.

4.8 E ntlastungsmöglichkeiten für die Pflegeperson Die Versorgung eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen ist mit einem großen Zeit- und Energieaufwand verbunden. Die körperliche und psychische Belastung führt die Betroffenen häufig an ihre Grenzen. Es gibt verschiedene entlastende Leis­ tungen für Pflegepersonen.

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Als nahe Angehörige gelten: • Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwager • Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister • Eigene Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder oder die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspart­ ners, Schwieger- und Enkelkinder Damit berufstätige Angehörige Berufsausübung und Pflege miteinander vereinbaren können, haben sie unterschiedliche Möglichkeiten, sich ganz oder teilweise von der Arbeit freistel­ len zu lassen. Kurzzeitige Arbeitsfreistellung Bei unerwarteter Pflegebedürftigkeit können Beschäftigte sich bis zu 10 Tage von der Arbeit freistellen lassen, um die häusli­ che Versorgung eines nahen Angehörigen zu organisieren und seine Pflege sicherzustellen. Dieses Recht steht allen Arbeit­ nehmern unabhängig von der Betriebsgröße zu. Möchten mehrere Pflegepersonen kurzzeitige Arbeitsfreistel­ lung in Anspruch nehmen, ist zu beachten, dass insgesamt nur 10 Tage zur Verfügung stehen, sodass gegebenenfalls eine Auf­ teilung unter den Pflegenden erfolgen muss. Wird eine kurzzeitige Arbeitsbefreiung beantragt, muss der Be­ schäftigte den Arbeitgeber unverzüglich über seine Verhinde­ rung und über deren voraussichtliche Dauer informieren. Der Arbeitgeber darf einen Nachweis für die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen verlangen.


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9.1 Adressen und Ansprechpartner

8min
pages 162-169

9.2 Stichwortverzeichnis

6min
pages 170-176

Vermögen bei Hilfe zur Pflege

4min
pages 155-157

8.8 Wohngeld

1min
pages 158-161

Erwerbsminderung

2min
pages 152-153

8.6 Hilfe zur Pflege

1min
page 154

8.4 Hilfe zum Lebensunterhalt

1min
page 151

8.2 Arbeitslosengeld

4min
pages 144-147

7.7 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

1min
pages 135-136

7.8 Übergangsgeld

3min
pages 137-138

und junge Erwachsene

3min
pages 131-132

8.1 Entgeltfortzahlung

2min
pages 142-143

7.2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

1min
page 127

7.1 Kostenträger und Zuständigkeiten

2min
pages 124-126

6.6 Grundrente

3min
pages 120-123

7.3 Anschlussrehabilitation

4min
pages 128-130

6.5 Erziehungsrente

1min
page 119

6.4 Waisenrente

1min
page 118

6.3 Witwen-/Witwerrente

2min
pages 116-117

6.1 Erwerbsminderungsrente

7min
pages 110-114

5.6 Bestattungsvorsorge

1min
page 105

5.5 Exkurs: Testament

1min
page 104

5.4 Organspende

1min
page 103

5.3 Patientenverfügung

5min
pages 98-102

5.1 Vorsorgevollmacht

3min
pages 94-96

5.2 Betreuungsverfügung

1min
page 97

Pflegeperson

7min
pages 82-87

Haushaltshilfe/Pflegekraft

1min
page 81

4.5 Pflegegrade

2min
pages 69-70

4.6 Leistungen bei häuslicher Pflege

13min
pages 71-80

4.4 Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes

3min
pages 66-68

4.1 Voraussetzungen zum Leistungsbezug

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3.8 Leistungen im Arbeits- und Berufsleben

2min
pages 58-59

und Berufsleben

3min
pages 55-57

mit Behinderung

1min
page 54

3.5 Nachteilsausgleiche

7min
pages 48-53

3.1 Behinderung und Schwerbehinderung

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3.4 Merkzeichen

3min
pages 45-47

2.9 Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung

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pages 34-38

gesetzlichen Krankenkasse

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pages 32-33

2.6 Häusliche Krankenpflege

2min
pages 27-29

2.7 Krankengeld

2min
pages 30-31

2.5 Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit

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2.4 Krankenhausbehandlung

3min
pages 24-25

2.2 Hilfsmittel

3min
pages 18-19

8 Aussteuerung aus der

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2.1 Arznei- und Verbandmittelversorgung

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pages 16-17

1.1 Zuständige gesetzliche Leistungsträger

2min
pages 10-11

7 Form, Gültigkeit, Aktualisierung und

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2.3 Heilmitteltherapien

5min
pages 20-23

2 Vorgezogene Altersrente bei

1min
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