D9009 Leitfaden Sozialversicherungen 2022

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Einzelne Hilfsmittel

4.3

fi­ nanziert in der Regel nur einen Rollstuhl. Ein Zweitrollstuhl kann jedoch abgegeben werden, wenn er für die behinderte Person eine unbedingte Notwendigkeit darstellt. Auch die AHV finanziert die Abgabe von Rollstühlen bei Personen, die für die Fortbewegung voraussichtlich dauernd darauf angewiesen sind. Der Beitrag der AHV beträgt Fr. 900.– und kann höchstens alle 5 Jahre beansprucht werden. Bei invaliditätsbedingt notwendiger ­Spezialversorgung beträgt die Kostenbeteiligung Fr. 1840.–, bei zusätzlicher Notwendigkeit eines Antidekubituskissens Fr. 2200.–. b) Elektrorollstühle Die IV (nicht aber die AHV) übernimmt auch die Kosten von Elektrorollstühlen für Personen, die einen gewöhnlichen Fahrstuhl nicht bedienen und sich nur dank elektromotorischem Antrieb selbstständig fortbewegen können. Übernommen werden ebenfalls die Reparaturkosten inkl. Ersatz von Batterien. Zwei Elektrorollstühle werden in der Regel nur abgegeben, wenn der eine am Arbeitsplatz und der andere im Wohnbereich benötigt wird; ansonsten wird zusätzlich zu einem Elektrofahrstuhl bloss ein gewöhnlicher Rollstuhl abgegeben.

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6. Elektrobetten Elektrobetten (inkl. Aufziehbügel) werden von der IV nur an Personen abgegeben, die darauf angewiesen sind, um zu Bett zu gehen und aufzustehen (nicht jedoch an dauernd Bettlägerige). Vergütet wird der Kaufpreis eines Bettes bis zum Höchstbeitrag von Fr. 2500.–. Zusätzlich wird ein Beitrag von Fr. 250.– an die Kosten der Auslieferung gewährt. Allenfalls wird auch ein gewisser Betrag an ein Elektrobett über die Krankenkassen-Zusatz­ versicherung gewährt. Bei Bedarf muss dies individuell abgeklärt werden. Keine Finanzierung von Elektrobetten kennt die AHV. Eine Finanzierung ist bei Altersrentnern allenfalls über die EL möglich (vgl. Kap. 4.2, Ziff. 4b). 101


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9.3 Gesetze, Wegleitungen, Merkblätter

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pages 218-219

9.2 AHV/IV/EL-Organe

6min
pages 208-217

9.1 Adressen

14min
pages 185-207

5. Waisenrenten

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page 181

6. Todesfallentschädigung

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page 182

2. Witwenrenten

1min
page 179

2. Witwerrenten

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page 176

3. Die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

1min
pages 169-170

2. Die Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung

4min
pages 165-168

3. Höhe der Invalidenrenten

1min
pages 162-163

4. Ausländerinnen und Ausländer

2min
pages 155-156

4. Verfahren

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2. Wann besteht Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse?

3min
pages 159-161

3. Rentenkürzungen

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page 154

2. Beginn des Rentenanspruchs

2min
pages 152-153

2. Bemessung des IV-Taggeldes

1min
pages 139-142

2. Bemessung des Invaliditätsgrades

3min
pages 146-148

3. Dauer des Anspruchs

1min
pages 135-136

2. Höhe des Taggeldes

1min
page 134

3. Übertritt in die Einzelversicherung

3min
pages 128-130

4. Übertritt in andere Kollektivversicherung

1min
pages 131-132

2. Abschluss der Versicherung

2min
pages 126-127

4. Fristlose Entlassung

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3. Kündigung durch Arbeitnehmer

1min
page 118

2. Information ohne entsprechende Fragen

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page 124

3. Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers

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3. Erstmalige Ausbildung und Umschulung

2min
pages 112-114

3. Die Leistungen der Krankenversicherung

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2. Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

2min
pages 110-111

6. Elektrobetten

1min
page 104

3. Die Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

1min
page 94

2. Perücken

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page 102

2. Anrechenbare Kosten

2min
pages 84-86

2. Die Leistungen der AHV

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2. Leistungen der IV

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5. Die Leistungen der Krankenversicherung

1min
page 100

2. Zusatzversicherungen

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page 76

2. Leistungspflicht der Unfallversicherung

1min
pages 23-24

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

1min
pages 65-66

2. Beendigung des Versicherungsverhältnisses

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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3. Umfang des Versicherungsschutzes

3min
pages 30-32

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

2min
pages 54-55

3. Leistungspflicht der Krankenversicherung

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