D9009 Leitfaden Sozialversicherungen 2022

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Arbeitsrecht: Informationspflicht

6.3

2. Information ohne entsprechende Fragen Von sich aus müssen Bewerber im Anstellungsgespräch nur ernsthafte Beschwerden nennen, die geeignet sind, die Erfüllung des Arbeitsvertrages in wesentlichen Teilen zu beeinträchtigen.

Eine Informationspflicht besteht dann, wenn sich eine Krebskrankheit in einem akuten Zustand befindet und kurzfristig mit einer (erneuten) Arbeitsunfähigkeit gerechnet werden muss; nicht aber dann, wenn die letzte Operation 6 Monate zurückliegt und gute Hoffnung besteht, dass es zu keinem Rückfall kommt.

Personen mit einem insulinbehandelten Diabetes dürfen gewisse Berufe nicht ausüben, bei der eine Fremdgefährdung durch eine Hypoglykämie (Unterzuckerung) sehr gross ist (z.B. Buschauffeur, Kranführer, Ambulanzfahrer). Wer solche Arbeiten nicht verrichten darf, von welchen er annehmen muss, dass sie Bestandteil des Arbeitsvertrags sind, hat beim ­Anstellungsgespräch auf seine gesundheitlichen Einschränkungen hinzuweisen. Keine Informationspflicht besteht demgegenüber, wenn sich ein Diabetes-Betroffener, der seine Arbeit mehrmals täglich zur Blutzuckermessung kurz unterbrechen muss, um eine Bürostelle bewirbt; dennoch empfiehlt es sich, den Arbeitgeber darüber zu informieren, allerspätestens beim Arbeitsantritt.

6

Verschweigt jemand trotz bestehender Auskunftspflicht eine Krankheit, so muss, falls die S­ ache später auskommt, mit einer Kündigung oder gar einer einseitigen sofortigen Vertragsauf­ lösung wegen Irrtums oder Täuschung gerechnet werden. ➔ Art. 20, 28, 320 OR

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9.3 Gesetze, Wegleitungen, Merkblätter

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pages 218-219

9.2 AHV/IV/EL-Organe

6min
pages 208-217

9.1 Adressen

14min
pages 185-207

5. Waisenrenten

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6. Todesfallentschädigung

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2. Witwenrenten

1min
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2. Witwerrenten

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3. Die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

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2. Die Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung

4min
pages 165-168

3. Höhe der Invalidenrenten

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4. Ausländerinnen und Ausländer

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4. Verfahren

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2. Wann besteht Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse?

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3. Rentenkürzungen

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2. Beginn des Rentenanspruchs

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2. Bemessung des IV-Taggeldes

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2. Bemessung des Invaliditätsgrades

3min
pages 146-148

3. Dauer des Anspruchs

1min
pages 135-136

2. Höhe des Taggeldes

1min
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3. Übertritt in die Einzelversicherung

3min
pages 128-130

4. Übertritt in andere Kollektivversicherung

1min
pages 131-132

2. Abschluss der Versicherung

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pages 126-127

4. Fristlose Entlassung

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3. Kündigung durch Arbeitnehmer

1min
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2. Information ohne entsprechende Fragen

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3. Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers

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3. Erstmalige Ausbildung und Umschulung

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3. Die Leistungen der Krankenversicherung

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2. Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

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6. Elektrobetten

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3. Die Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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2. Perücken

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2. Anrechenbare Kosten

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2. Die Leistungen der AHV

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2. Leistungen der IV

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5. Die Leistungen der Krankenversicherung

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2. Zusatzversicherungen

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2. Leistungspflicht der Unfallversicherung

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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2. Beendigung des Versicherungsverhältnisses

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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3. Umfang des Versicherungsschutzes

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

2min
pages 54-55

3. Leistungspflicht der Krankenversicherung

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