D9009 Leitfaden Sozialversicherungen 2022

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Krankentaggeld: Versicherungsdeckung

6.4

generell auf Vorbehalte, andere wiederum sehen individuelle Vorbehalte für einzelne Arbeit­ nehmer nach entsprechender gesundheitlicher Abklärung vor oder gewähren bloss reduzierte Leistungen, wenn eine Person infolge einer bei Versicherungseintritt vorbestehenden Krankheit arbeitsunfähig wird. Hinweis: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben ein Interesse sowie ein Recht zu erfahren, bei welchem Versicherer die Firma die Kollektivversicherung abgeschlossen hat, ob es sich hierbei um eine Krankenkasse oder eine Versicherungsgesellschaft handelt und welches die Versicherungskonditionen sind. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die entsprechenden Infor­ mationen zu liefern und auf Wunsch ein Exemplar des massgebenden Reglementes oder der massgebenden allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) abzugeben.

3. Übertritt in die Einzelversicherung Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die einen Betrieb verlassen, ohne eine neue Erwerbs­ tätigkeit aufzunehmen, oder die zu einer Firma wechseln, welche keine (oder eine wesentlich schlechtere) Kollektiv-Taggeldversicherung abgeschlossen hat, können grundsätzlich das ­Gesuch um Übertritt von der Kollektiv- in die Einzelversicherung stellen. Die rechtlichen Grundlagen für das Übertrittsrecht sind allerdings nicht überall dieselben; entscheidend ist, ob die Kollektiv-Taggeldversicherung nach den Bestimmungen des KVG betrieben oder (in der Praxis häufiger) nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes durchgeführt wird.

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a) Übertrittsrecht nach KVG Krankenkassen, die die Taggeldversicherung nach den Regeln des KVG (vgl. Ziff. 1a) betreiben, sind verpflichtet, aus der Kollektivversicherung austretende Versicherte über die Möglichkeit des Übertritts in die Einzelversicherung schriftlich aufzuklären. Das Übertrittsrecht ist dann ­innert 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung geltend zu machen. Kommt eine Kasse ihrer Aufklärungspflicht nicht nach, so bleibt der Kollektivversicherungsschutz aufrechterhalten.

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9.3 Gesetze, Wegleitungen, Merkblätter

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pages 218-219

9.2 AHV/IV/EL-Organe

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pages 208-217

9.1 Adressen

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5. Waisenrenten

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6. Todesfallentschädigung

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2. Witwenrenten

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2. Witwerrenten

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3. Die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

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2. Die Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung

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3. Höhe der Invalidenrenten

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4. Ausländerinnen und Ausländer

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3. Rentenkürzungen

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2. Beginn des Rentenanspruchs

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2. Bemessung des IV-Taggeldes

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2. Bemessung des Invaliditätsgrades

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3. Dauer des Anspruchs

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2. Höhe des Taggeldes

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3. Übertritt in die Einzelversicherung

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pages 128-130

4. Übertritt in andere Kollektivversicherung

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2. Abschluss der Versicherung

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pages 126-127

4. Fristlose Entlassung

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3. Kündigung durch Arbeitnehmer

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2. Information ohne entsprechende Fragen

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3. Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers

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3. Erstmalige Ausbildung und Umschulung

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3. Die Leistungen der Krankenversicherung

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2. Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

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6. Elektrobetten

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3. Die Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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2. Perücken

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2. Anrechenbare Kosten

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2. Die Leistungen der AHV

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2. Leistungen der IV

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5. Die Leistungen der Krankenversicherung

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2. Zusatzversicherungen

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2. Leistungspflicht der Unfallversicherung

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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2. Beendigung des Versicherungsverhältnisses

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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3. Umfang des Versicherungsschutzes

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

2min
pages 54-55

3. Leistungspflicht der Krankenversicherung

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