D9009 Leitfaden Sozialversicherungen 2022

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IV-Renten

7.2

Verheiratete Personen haben grundsätzlich je einen individuellen Rentenanspruch. Die Summe der Renten eines Ehepaars darf allerdings den Betrag von Fr. 3585.– nicht überschreiten (sog. «Plafonierung»). ➔ Art. 35 IVG; Art. 35 AHVG e) Ausserordentliche Renten Anspruch auf eine ausserordentliche Invalidenrente haben Frühbehinderte, die vor dem 20. Alters­jahr invalid geworden sind. Ihre Rente beträgt fix Fr. 1593.– (bei einer ganzen Rente). Die ausserordentliche Rente gelangt in den meisten Fällen nur bei Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz zur Auszahlung. ➔ Art. 42 AHVG; Art. 39–40 IVG

2. Beginn des Rentenanspruchs a) Erstmaliger Rentenanspruch Der Rentenanspruch beginnt frühestens mit der Vollendung des 18. Altersjahres. Der Rentenanspruch entsteht frühestens 6 Monate nach der IV-Anmeldung.

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Er entsteht zudem erst, wenn die versicherte Person während eines Jahres ohne wesentli­ chen Unterbruch durchschnittlich mindestens zu 40 % arbeitsunfähig gewesen ist (sog. Wartezeit). Diese Wartezeit wird unterbrochen (und beginnt wieder von vorne zu laufen), sobald eine Person für mindestens 30 Tage voll arbeitsfähig ist. Hinweis 1: Damit die Wartezeit bei wechselndem Krankheitsverlauf nicht immer von Neuem ­unterbrochen wird (und der Rentenbeginn dadurch in weite Ferne rückt), muss den Ärzten und Ärztinnen empfohlen werden, unsichere Arbeitsaufnahmen als «Arbeitsversuche» zu ­bezeichnen oder bloss eine teilweise Arbeitsfähigkeit (z.B. 80 %) zu attestieren. 149


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9.3 Gesetze, Wegleitungen, Merkblätter

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pages 218-219

9.2 AHV/IV/EL-Organe

6min
pages 208-217

9.1 Adressen

14min
pages 185-207

5. Waisenrenten

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6. Todesfallentschädigung

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2. Witwenrenten

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2. Witwerrenten

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3. Die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

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2. Die Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung

4min
pages 165-168

3. Höhe der Invalidenrenten

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4. Ausländerinnen und Ausländer

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4. Verfahren

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2. Wann besteht Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse?

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3. Rentenkürzungen

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2. Beginn des Rentenanspruchs

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2. Bemessung des IV-Taggeldes

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pages 139-142

2. Bemessung des Invaliditätsgrades

3min
pages 146-148

3. Dauer des Anspruchs

1min
pages 135-136

2. Höhe des Taggeldes

1min
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3. Übertritt in die Einzelversicherung

3min
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4. Übertritt in andere Kollektivversicherung

1min
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2. Abschluss der Versicherung

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4. Fristlose Entlassung

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3. Kündigung durch Arbeitnehmer

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2. Information ohne entsprechende Fragen

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3. Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers

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3. Erstmalige Ausbildung und Umschulung

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3. Die Leistungen der Krankenversicherung

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2. Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

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6. Elektrobetten

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3. Die Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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2. Perücken

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2. Anrechenbare Kosten

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pages 84-86

2. Die Leistungen der AHV

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2. Leistungen der IV

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5. Die Leistungen der Krankenversicherung

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2. Zusatzversicherungen

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2. Leistungspflicht der Unfallversicherung

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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2. Beendigung des Versicherungsverhältnisses

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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3. Umfang des Versicherungsschutzes

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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3. Leistungspflicht der Krankenversicherung

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