D9009 Leitfaden Sozialversicherungen 2022

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7.3

Invalidenrenten der Pensionskassen

e) Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes Arbeitsfähige Personen, die nach Auflösung ihres bisherigen Arbeitsverhältnisses kein neues Arbeitsverhältnis antreten, sollten prüfen, ob sie die Risiken Tod und Invalidität nicht weiterversichern können. Denkbar ist: ■ Weiterversicherung bei der bisherigen Pensionskasse, falls deren Reglement eine solche Möglichkeit vorsieht. ■ Weiterversicherung im Rahmen einer Freizügigkeitspolice (oder einer Zusatzversicherung zu einem Freizügigkeitskonto): Es ist allerdings nicht einfach, eine Versicherung zu finden, welche im Falle von gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu einer vorbehaltlosen Weiterversicherung bereit ist. ■ Weiterversicherung bei der Auffangeinrichtung (nur obligatorische BVG-Leistungen), ­wobei in diesem Fall auch für die Altersvorsorge Beiträge geleistet werden müssen. Seit dem 1.1.2021 haben Personen, die kurz vor Erreichen des Rentenalters (nach Voll­endung des 58. Altersjahres) ihre Stelle verlieren, das Recht, ihre berufliche Vorsorge weiterzuführen, und können so den Anspruch auf den Rentenbezug behalten. ➔ Art. 47a BVG; Art. 10, 11 Freizügigkeitsverordnung

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2. Wann besteht Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse? a) Grundsatz Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse haben versicherte Personen, die während der Versicherungsdauer arbeitsunfähig geworden sind, sofern die Arbeitsunfähigkeit ohne wesentlichen Unterbruch fortdauert und schliesslich zu einer Invalidität führt. Hinweis: Oft ist es schwierig festzustellen, wann die massgebende Arbeitsunfähigkeit von mindestens 20 % eingetreten ist und welche Pensionskasse damit leistungspflichtig ist. Ist diese

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9.3 Gesetze, Wegleitungen, Merkblätter

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pages 218-219

9.2 AHV/IV/EL-Organe

6min
pages 208-217

9.1 Adressen

14min
pages 185-207

5. Waisenrenten

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6. Todesfallentschädigung

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2. Witwenrenten

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2. Witwerrenten

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3. Die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

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2. Die Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung

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pages 165-168

3. Höhe der Invalidenrenten

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4. Ausländerinnen und Ausländer

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4. Verfahren

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2. Wann besteht Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse?

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3. Rentenkürzungen

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2. Beginn des Rentenanspruchs

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2. Bemessung des IV-Taggeldes

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pages 139-142

2. Bemessung des Invaliditätsgrades

3min
pages 146-148

3. Dauer des Anspruchs

1min
pages 135-136

2. Höhe des Taggeldes

1min
page 134

3. Übertritt in die Einzelversicherung

3min
pages 128-130

4. Übertritt in andere Kollektivversicherung

1min
pages 131-132

2. Abschluss der Versicherung

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pages 126-127

4. Fristlose Entlassung

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3. Kündigung durch Arbeitnehmer

1min
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2. Information ohne entsprechende Fragen

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3. Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers

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3. Erstmalige Ausbildung und Umschulung

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3. Die Leistungen der Krankenversicherung

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2. Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

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6. Elektrobetten

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3. Die Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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2. Perücken

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2. Anrechenbare Kosten

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pages 84-86

2. Die Leistungen der AHV

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2. Leistungen der IV

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5. Die Leistungen der Krankenversicherung

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2. Zusatzversicherungen

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2. Leistungspflicht der Unfallversicherung

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

1min
pages 65-66

2. Beendigung des Versicherungsverhältnisses

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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3. Umfang des Versicherungsschutzes

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

2min
pages 54-55

3. Leistungspflicht der Krankenversicherung

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