D9009 Leitfaden Sozialversicherungen 2022

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Invalidenrenten der Pensionskassen

7.3

3. Höhe der Invalidenrenten a) Obligatorischer Anspruch nach BVG Gewährt eine Pensionskasse bloss die minimalen gesetzlichen Leistungen, so berechnet sich die Invalidenrente wie folgt: Es wird vorerst das bisher erworbene Altersguthaben der ver­ sicherten Person ermittelt und nun zu diesem die Summe der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgutschriften für die bis zum AHV-Alter fehlenden Jahre (ohne Zins) hinzugezählt. Dies ­ergibt das für die Berechnung der Invalidenrente massgebende Altersguthaben. Die jährliche Rente entspricht 6,8 % des Altersguthabens. Es besteht zusätzlich Anspruch auf eine Kinderrente von 20 % der eigenen Rente für jedes Kind, welches im Todesfall eine Waisenrente beanspruchen könnte. ➔ Art. 24 Abs. 2 BVG; Art. 25 BVG b) Überobligatorischer Anspruch Häufig gewähren die Pensionskassen im Invaliditätsfall Renten, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen: So entspricht die Invalidenrente bei gewissen Pensionskassen (sog. Leistungsprimatskassen) einem Prozentsatz des versicherten Lohnes der betreffenden Person. Massgebend ist das Reglement.

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Die Leistungen sind in der Regel aus dem Versicherungsausweis ersichtlich, den die meisten Pensionskassen jährlich ausstellen. Arbeitgeber und Pensionskassen unterstehen beide einer umfassenden Informationspflicht: Sie müssen auf Verlangen sowohl das Reglement wie auch den Versicherungsausweis ausstellen. Tun sie es nicht, so empfiehlt es sich, an die kantonale Aufsichtsbehörde zu gelangen.

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9.3 Gesetze, Wegleitungen, Merkblätter

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pages 218-219

9.2 AHV/IV/EL-Organe

6min
pages 208-217

9.1 Adressen

14min
pages 185-207

5. Waisenrenten

0
page 181

6. Todesfallentschädigung

0
page 182

2. Witwenrenten

1min
page 179

2. Witwerrenten

0
page 176

3. Die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

1min
pages 169-170

2. Die Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung

4min
pages 165-168

3. Höhe der Invalidenrenten

1min
pages 162-163

4. Ausländerinnen und Ausländer

2min
pages 155-156

4. Verfahren

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page 171

2. Wann besteht Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse?

3min
pages 159-161

3. Rentenkürzungen

0
page 154

2. Beginn des Rentenanspruchs

2min
pages 152-153

2. Bemessung des IV-Taggeldes

1min
pages 139-142

2. Bemessung des Invaliditätsgrades

3min
pages 146-148

3. Dauer des Anspruchs

1min
pages 135-136

2. Höhe des Taggeldes

1min
page 134

3. Übertritt in die Einzelversicherung

3min
pages 128-130

4. Übertritt in andere Kollektivversicherung

1min
pages 131-132

2. Abschluss der Versicherung

2min
pages 126-127

4. Fristlose Entlassung

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page 119

3. Kündigung durch Arbeitnehmer

1min
page 118

2. Information ohne entsprechende Fragen

0
page 124

3. Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers

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page 122

3. Erstmalige Ausbildung und Umschulung

2min
pages 112-114

3. Die Leistungen der Krankenversicherung

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page 108

2. Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

2min
pages 110-111

6. Elektrobetten

1min
page 104

3. Die Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

1min
page 94

2. Perücken

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page 102

2. Anrechenbare Kosten

2min
pages 84-86

2. Die Leistungen der AHV

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page 79

2. Leistungen der IV

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page 68

5. Die Leistungen der Krankenversicherung

1min
page 100

2. Zusatzversicherungen

1min
page 76

2. Leistungspflicht der Unfallversicherung

1min
pages 23-24

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

1min
pages 65-66

2. Beendigung des Versicherungsverhältnisses

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page 35

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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page 51

3. Umfang des Versicherungsschutzes

3min
pages 30-32

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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page 58

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

2min
pages 54-55

3. Leistungspflicht der Krankenversicherung

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page 25
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