D9009 Leitfaden Sozialversicherungen 2022

Page 165

7.4

Ergänzungsleistungen

Zudem erhalten Ausländer und Ausländerinnen nur dann Ergänzungsleistungen, wenn sie tatsächlich eine AHV/IV-Rente, eine Hilflosenentschädigung der IV oder ein IV-Taggeld beziehen. Hinweis: Aufgrund des Personenverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU entfällt die 10-jährige Karenzfrist für Bürger und Bürgerinnen von EU-Staaten mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz. Ausländerinnen und Ausländer, die aufgrund eines Sozialversicherungsabkommens Anspruch auf eine ausserordentliche AHV/IV-Rente hätten, haben, solange die Karenzfrist dauert, höchstens Anspruch auf Ergänzungsleistungen in der Höhe des Mindestbetrages der entsprechenden ordentlichen Vollrente. Minderjährige mit einem IV-Taggeld (darunter fällt auch das an den Arbeitgeber aus­ bezahlte Taggeld für Lehrlinge). ➔ Art. 5 ELG

2. Die Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung 7

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a) Das Berechnungsprinzip Ergänzungsleistungen sind Bedarfsleistungen: Anspruch haben Versicherte, deren anrechenbares Einkommen (vgl. unten Buchst. b) die nach Gesetz anerkannten Auslagen (vgl. unten Buchst. c) nicht zu decken vermag. Die Höhe der Ergänzungsleistungen entspricht der Differenz von anrechenbarem Einkommen und anerkannten Auslagen. Mit der EL-Reform vom 1.1.2021 wurde eine Vermögensschwelle eingeführt. Ein Anspruch auf Ergänzungs­leistungen besteht somit nur, wenn eine Vermögensschwelle unterschritten wird (Einzelperson Fr. 100 000.–, Ehepaar Fr. 200 000.–, Kinder je Fr. 50 000.–). Das Vermögen wird bei der E­ L-Berechnung zudem weiterhin berücksichtigt. Der Wert selbstbewohnter Liegenschaften wird bei der Vermögensschwelle nicht berücksichtigt, bei der Berücksichtigung des Vermögens hingegen schon.


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9.3 Gesetze, Wegleitungen, Merkblätter

0
pages 218-219

9.2 AHV/IV/EL-Organe

6min
pages 208-217

9.1 Adressen

14min
pages 185-207

5. Waisenrenten

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page 181

6. Todesfallentschädigung

0
page 182

2. Witwenrenten

1min
page 179

2. Witwerrenten

0
page 176

3. Die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

1min
pages 169-170

2. Die Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung

4min
pages 165-168

3. Höhe der Invalidenrenten

1min
pages 162-163

4. Ausländerinnen und Ausländer

2min
pages 155-156

4. Verfahren

0
page 171

2. Wann besteht Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse?

3min
pages 159-161

3. Rentenkürzungen

0
page 154

2. Beginn des Rentenanspruchs

2min
pages 152-153

2. Bemessung des IV-Taggeldes

1min
pages 139-142

2. Bemessung des Invaliditätsgrades

3min
pages 146-148

3. Dauer des Anspruchs

1min
pages 135-136

2. Höhe des Taggeldes

1min
page 134

3. Übertritt in die Einzelversicherung

3min
pages 128-130

4. Übertritt in andere Kollektivversicherung

1min
pages 131-132

2. Abschluss der Versicherung

2min
pages 126-127

4. Fristlose Entlassung

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page 119

3. Kündigung durch Arbeitnehmer

1min
page 118

2. Information ohne entsprechende Fragen

0
page 124

3. Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers

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page 122

3. Erstmalige Ausbildung und Umschulung

2min
pages 112-114

3. Die Leistungen der Krankenversicherung

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page 108

2. Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

2min
pages 110-111

6. Elektrobetten

1min
page 104

3. Die Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

1min
page 94

2. Perücken

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page 102

2. Anrechenbare Kosten

2min
pages 84-86

2. Die Leistungen der AHV

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page 79

2. Leistungen der IV

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page 68

5. Die Leistungen der Krankenversicherung

1min
page 100

2. Zusatzversicherungen

1min
page 76

2. Leistungspflicht der Unfallversicherung

1min
pages 23-24

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

1min
pages 65-66

2. Beendigung des Versicherungsverhältnisses

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page 35

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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page 51

3. Umfang des Versicherungsschutzes

3min
pages 30-32

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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page 58

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

2min
pages 54-55

3. Leistungspflicht der Krankenversicherung

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page 25
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