D9009 Leitfaden Sozialversicherungen 2022

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7.4

Ergänzungsleistungen

4. Verfahren a) Anmeldung Wer Ergänzungsleistungen beansprucht, muss sich bei der zuständigen Gemeindestelle hierfür anmelden (in den meisten Kantonen ist dies die AHV-Gemeindezweigstelle, Auskunft erteilt die jeweilige Gemeindeverwaltung). Die Anmeldung sollte rechtzeitig erfolgen, da eine rückwirkende Auszahlung von Ergän­ zungsleistungen im Regelfall nicht möglich ist. Ausnahme: Wenn die EL-Anmeldung innert 6 Monaten seit der Zustellung der Verfügung betreffend die AHV/IV-Rente erfolgt, werden die Ergänzungsleistungen rückwirkend ab Beginn des Rentenanspruchs ausgerichtet (frühestens jedoch ab Beginn der Anmeldung für die Rente). ➔ Art. 20–22 ELV b) Festlegung der Ergänzungsleistungen Die jährliche Ergänzungsleistung wird unter Berücksichtigung der voraussehbaren Auslagen berechnet und monatlich ausbezahlt.

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Die nicht voraussehbaren Auslagen (Krankheits- und Behinderungskosten) müssen dann unter Beilage der Belege periodisch geltend gemacht werden (spätestens 15 Monate nach Rechnungsstellung). c) Anpassung der Ergänzungsleistungen Von Amtes wegen werden die Ergänzungsleistungen in aller Regel jeweils auf Beginn eines Jahres neu berechnet. Bezüger und Bezügerinnen von EL müssen allfällige wesentliche Ver­ änderungen bei ihren persönlichen Verhältnissen, ihrem Einkommen oder ihren Auslagen im Laufe des Jahres unverzüglich ­melden, worauf die Ergänzungsleistungen angepasst werden.

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9.3 Gesetze, Wegleitungen, Merkblätter

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pages 218-219

9.2 AHV/IV/EL-Organe

6min
pages 208-217

9.1 Adressen

14min
pages 185-207

5. Waisenrenten

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page 181

6. Todesfallentschädigung

0
page 182

2. Witwenrenten

1min
page 179

2. Witwerrenten

0
page 176

3. Die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

1min
pages 169-170

2. Die Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung

4min
pages 165-168

3. Höhe der Invalidenrenten

1min
pages 162-163

4. Ausländerinnen und Ausländer

2min
pages 155-156

4. Verfahren

0
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2. Wann besteht Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse?

3min
pages 159-161

3. Rentenkürzungen

0
page 154

2. Beginn des Rentenanspruchs

2min
pages 152-153

2. Bemessung des IV-Taggeldes

1min
pages 139-142

2. Bemessung des Invaliditätsgrades

3min
pages 146-148

3. Dauer des Anspruchs

1min
pages 135-136

2. Höhe des Taggeldes

1min
page 134

3. Übertritt in die Einzelversicherung

3min
pages 128-130

4. Übertritt in andere Kollektivversicherung

1min
pages 131-132

2. Abschluss der Versicherung

2min
pages 126-127

4. Fristlose Entlassung

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page 119

3. Kündigung durch Arbeitnehmer

1min
page 118

2. Information ohne entsprechende Fragen

0
page 124

3. Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers

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page 122

3. Erstmalige Ausbildung und Umschulung

2min
pages 112-114

3. Die Leistungen der Krankenversicherung

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page 108

2. Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

2min
pages 110-111

6. Elektrobetten

1min
page 104

3. Die Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

1min
page 94

2. Perücken

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page 102

2. Anrechenbare Kosten

2min
pages 84-86

2. Die Leistungen der AHV

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page 79

2. Leistungen der IV

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page 68

5. Die Leistungen der Krankenversicherung

1min
page 100

2. Zusatzversicherungen

1min
page 76

2. Leistungspflicht der Unfallversicherung

1min
pages 23-24

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

1min
pages 65-66

2. Beendigung des Versicherungsverhältnisses

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page 35

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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page 51

3. Umfang des Versicherungsschutzes

3min
pages 30-32

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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page 58

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

2min
pages 54-55

3. Leistungspflicht der Krankenversicherung

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page 25
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