D9009 Leitfaden Sozialversicherungen 2022

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8.2

Hinterbliebenenrenten der Pensionskassen

2. Witwenrenten a) Anspruch gemäss BVG Witwen haben aufgrund des BVG Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie im Zeitpunkt der Verwitwung ■ entweder für den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder aufkommen müssen ■ oder das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet gewesen sind. Die geschiedene Frau ist nach dem Tode ihres geschiedenen Ehemannes der Witwe gleich­ gestellt, sofern die Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat und der geschiedenen Frau im Scheidungsurteil eine Rente (oder Kapitalabfindung für eine lebenslängliche Rente) zugesprochen wurde. Wenn die Witwenrente zusammen mit den AHV-Leistungen den Anspruch aus dem Scheidungsurteil übersteigt, kann sie um den entsprechenden Betrag gekürzt werden. Die Witwenrente nach BVG beträgt 60 % der Invalidenrente, auf die der Verstorbene im Falle einer Invalidität Anspruch gehabt hätte (vgl. Kap. 7.3, Ziff. 2). Der Anspruch auf eine Witwenrente nach BVG erlischt mit der Wiederverheiratung oder dem Tod der Witwe. ➔ Art. 19, 22 BVG; Art. 20 BVV 2

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b) Überobligatorischer Anspruch Geht eine Pensionskasse über das BVG-Minimum hinaus, so ist sie grundsätzlich frei, die ­Bedingungen für den Anspruch auf eine Witwenrente nach eigenem Belieben festzulegen. Dasselbe gilt für die Höhe der Witwenrente: Sie entspricht z.B. bei sog. Leistungsprimatskassen einem Prozentsatz des versicherten Lohnes des Verstorbenen. Massgebend ist das Reglement der Kasse.


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9.3 Gesetze, Wegleitungen, Merkblätter

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pages 218-219

9.2 AHV/IV/EL-Organe

6min
pages 208-217

9.1 Adressen

14min
pages 185-207

5. Waisenrenten

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page 181

6. Todesfallentschädigung

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page 182

2. Witwenrenten

1min
page 179

2. Witwerrenten

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page 176

3. Die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

1min
pages 169-170

2. Die Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung

4min
pages 165-168

3. Höhe der Invalidenrenten

1min
pages 162-163

4. Ausländerinnen und Ausländer

2min
pages 155-156

4. Verfahren

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page 171

2. Wann besteht Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse?

3min
pages 159-161

3. Rentenkürzungen

0
page 154

2. Beginn des Rentenanspruchs

2min
pages 152-153

2. Bemessung des IV-Taggeldes

1min
pages 139-142

2. Bemessung des Invaliditätsgrades

3min
pages 146-148

3. Dauer des Anspruchs

1min
pages 135-136

2. Höhe des Taggeldes

1min
page 134

3. Übertritt in die Einzelversicherung

3min
pages 128-130

4. Übertritt in andere Kollektivversicherung

1min
pages 131-132

2. Abschluss der Versicherung

2min
pages 126-127

4. Fristlose Entlassung

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page 119

3. Kündigung durch Arbeitnehmer

1min
page 118

2. Information ohne entsprechende Fragen

0
page 124

3. Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers

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page 122

3. Erstmalige Ausbildung und Umschulung

2min
pages 112-114

3. Die Leistungen der Krankenversicherung

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page 108

2. Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

2min
pages 110-111

6. Elektrobetten

1min
page 104

3. Die Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

1min
page 94

2. Perücken

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page 102

2. Anrechenbare Kosten

2min
pages 84-86

2. Die Leistungen der AHV

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page 79

2. Leistungen der IV

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page 68

5. Die Leistungen der Krankenversicherung

1min
page 100

2. Zusatzversicherungen

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page 76

2. Leistungspflicht der Unfallversicherung

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pages 23-24

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

1min
pages 65-66

2. Beendigung des Versicherungsverhältnisses

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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page 51

3. Umfang des Versicherungsschutzes

3min
pages 30-32

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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page 58

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

2min
pages 54-55

3. Leistungspflicht der Krankenversicherung

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