D9009 Leitfaden Sozialversicherungen 2022

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Krankenversicherung: Die obligat. Krankenpflegeversicherung

2.2

b) Freizügigkeit Es gilt das Prinzip der vollen Freizügigkeit: Versicherte können unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist den Versicherer jeweils auf das Ende eines Kalendersemesters wechseln, ohne Vorbehalte beim neuen Versicherer befürchten zu müssen. Teilt die bisherige Kasse der versicherten Person eine neue Prämie mit, so ist der Kassenwechsel gar unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist (auf Ende Jahr) möglich, und zwar unabhängig davon, ob die neue Prämie höher, gleich hoch oder tiefer ist als vorher.

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Der Wechsel ist von Gesetzes wegen etwas erschwert, wenn eine vom Gesetz zugelassene besondere Versicherungsform gewählt worden ist (z.B. Bonusversicherung, HMO-Versicherung). Zudem ist ein Wechsel des Versicherers nicht möglich, solange eine versicherte Person aus­stehende Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten nicht voll­ ständig bezahlt hat (vgl. Kap. 2.2., Ziff. 1d). Damit keine Versicherungslücke entstehen kann, endet das Versicherungsverhältnis beim bisherigen Versicherer erst im Zeitpunkt, in dem ihm der neue Versicherer den Beginn der neuen Versicherung bestätigt. ➔ Art. 7, 64a KVG; Art. 90, 93–101 KVV

3. Umfang des Versicherungsschutzes a) Die versicherten Risiken In der obligatorischen Krankenversicherung sind nicht bloss die Risiken Krankheit und Mutterschaft, sondern auch Unfälle mitversichert. Das Unfallrisiko ist allerdings bloss subsidiär versichert, d.h. nur soweit dafür keine Unfallversicherung aufkommt. Personen, die den Nachweis erbringen, dass sie gemäss UVG für Berufs- und Nichtberufs­ unfälle bereits versichert sind, können ein Gesuch um Sistierung der Unfalldeckung ein­ reichen. Ihre Prämien müssen entsprechend herabgesetzt werden. 27


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9.3 Gesetze, Wegleitungen, Merkblätter

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pages 218-219

9.2 AHV/IV/EL-Organe

6min
pages 208-217

9.1 Adressen

14min
pages 185-207

5. Waisenrenten

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page 181

6. Todesfallentschädigung

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page 182

2. Witwenrenten

1min
page 179

2. Witwerrenten

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page 176

3. Die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

1min
pages 169-170

2. Die Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung

4min
pages 165-168

3. Höhe der Invalidenrenten

1min
pages 162-163

4. Ausländerinnen und Ausländer

2min
pages 155-156

4. Verfahren

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page 171

2. Wann besteht Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse?

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pages 159-161

3. Rentenkürzungen

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page 154

2. Beginn des Rentenanspruchs

2min
pages 152-153

2. Bemessung des IV-Taggeldes

1min
pages 139-142

2. Bemessung des Invaliditätsgrades

3min
pages 146-148

3. Dauer des Anspruchs

1min
pages 135-136

2. Höhe des Taggeldes

1min
page 134

3. Übertritt in die Einzelversicherung

3min
pages 128-130

4. Übertritt in andere Kollektivversicherung

1min
pages 131-132

2. Abschluss der Versicherung

2min
pages 126-127

4. Fristlose Entlassung

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page 119

3. Kündigung durch Arbeitnehmer

1min
page 118

2. Information ohne entsprechende Fragen

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page 124

3. Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers

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page 122

3. Erstmalige Ausbildung und Umschulung

2min
pages 112-114

3. Die Leistungen der Krankenversicherung

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2. Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

2min
pages 110-111

6. Elektrobetten

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3. Die Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

1min
page 94

2. Perücken

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2. Anrechenbare Kosten

2min
pages 84-86

2. Die Leistungen der AHV

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2. Leistungen der IV

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5. Die Leistungen der Krankenversicherung

1min
page 100

2. Zusatzversicherungen

1min
page 76

2. Leistungspflicht der Unfallversicherung

1min
pages 23-24

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

1min
pages 65-66

2. Beendigung des Versicherungsverhältnisses

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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3. Umfang des Versicherungsschutzes

3min
pages 30-32

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

2min
pages 54-55

3. Leistungspflicht der Krankenversicherung

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